Gleichbehandlung bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter oder einer Behinderung die gleichen Rechte, Chancen und Bedingungen erhalten. Der Grundsatz besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt werden dürfen, um Diskriminierung zu verhindern. In Deutschland wird dieser Anspruch insbesondere durch das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlich verankert und geschützt. Ziel der Gleichbehandlung ist es, soziale Gerechtigkeit zu fördern und die Würde jedes Einzelnen in einer pluralistischen Gesellschaft zu wahren.

/
Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen, bekannt als Gender Pay Gap, besteht immer noch in Deutschland. Trotzdem gibt es positive Entwicklungen, die zur Bekämpfung dieser Ungleichheit beitragen. Eine wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat kürzlich den Equal-Pay-Grundsatz gestärkt und verdeutlicht, dass von diesem Grundsatz nicht abgewichen werden darf, nur weil ein männlicher Kollege ein höheres Gehalt…