Die Gleichbehandlungsrichtlinie ist eine EU-Richtlinie, die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder ethnischer Herkunft verbietet. Sie zielt darauf ab, Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu fördern. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung zu ergreifen und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.

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Das Egenberger-Urteil des Bundesverfassungsgerichts prägt das kirchliche Arbeitsrecht neu. Erfahre, wie Kirchen ihr Selbstbestimmungsrecht mit Antidiskriminierung vereinbaren müssen.