Grundrechtseingriff

Ein Grund­rechts­ein­griff bezeich­net die Beschrän­kung oder Ein­schrän­kung eines Grund­rechts durch staat­li­che Maß­nah­men. Dabei kann es sich um ver­schie­de­ne Arten von Ein­grif­fen han­deln, wie bei­spiels­wei­se die Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit, des Rechts auf Pri­vat­sphä­re oder des Rechts auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit. Grund­rechts­ein­grif­fe sind nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig und müs­sen ver­hält­nis­mä­ßig sein, das heißt, sie dür­fen nicht über das not­wen­di­ge Maß hin­aus­ge­hen.