Grundrechtseingriff

Ein Grund­rechts­ein­griff bezeich­net die Beschrän­kung oder Ein­schrän­kung eines Grund­rechts durch staat­li­che Maß­nah­men. Dabei kann es sich um ver­schie­de­ne Arten von Ein­grif­fen han­deln, wie bei­spiels­wei­se die Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit, des Rechts auf Pri­vat­sphä­re oder des Rechts auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit. Grund­rechts­ein­grif­fe sind nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen zuläs­sig und müs­sen ver­hält­nis­mä­ßig sein, das heißt, sie dür­fen nicht über das not­wen­di­ge Maß hin­aus­ge­hen.

  • Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt: Coro­na-Ver­samm­lungs­ver­bo­te in Sach­sen waren unver­hält­nis­mä­ßig

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    Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt: Coro­na-Ver­samm­lungs­ver­bo­te in Sach­sen waren unver­hält­nis­mä­ßig

    In einem weg­wei­sen­den Urteil vom 21. Juni 2023 (Akten­zei­chen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ent­schie­den, dass die wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie in Sach­sen ver­häng­ten Ver­samm­lungs­ver­bo­te unver­hält­nis­mä­ßig waren. Die Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung vom 17. April 2020 hat­te grund­sätz­lich alle Ver­an­stal­tun­gen, Ver­samm­lun­gen und sons­ti­gen Ansamm­lun­gen unter­sagt. Aus­nah­men konn­ten nur durch den zustän­di­gen Land­kreis oder die zustän­di­ge kreis­freie…