Grundrechtseingriff
Ein Grundrechtseingriff bezeichnet die Beschränkung oder Einschränkung eines Grundrechts durch staatliche Maßnahmen. Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Eingriffen handeln, wie beispielsweise die Einschränkung der Meinungsfreiheit, des Rechts auf Privatsphäre oder des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Grundrechtseingriffe sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und müssen verhältnismäßig sein, das heißt, sie dürfen nicht über das notwendige Maß hinausgehen.