Haftung

Haf­tung bezeich­net die recht­li­che Ver­pflich­tung, für einen ent­stan­de­nen Scha­den oder die Erfül­lung einer Ver­bind­lich­keit gegen­über Drit­ten ein­zu­ste­hen. Die­se Pflicht kann ent­we­der aus der Ver­let­zung ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­run­gen oder direkt aus gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, wie bei­spiels­wei­se einer uner­laub­ten Hand­lung, resul­tie­ren. Im Regel­fall muss der Haf­ten­de Scha­dens­er­satz leis­ten oder mit sei­nem Ver­mö­gen für finan­zi­el­le For­de­run­gen auf­kom­men. Dabei wird grund­sätz­lich zwi­schen der Ver­schul­dens­haf­tung, die ein feh­ler­haf­tes Ver­hal­ten vor­aus­setzt, und der ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Gefähr­dungs­haf­tung unter­schie­den.


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