§ 20 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt den Schutz der Betriebsratswahl sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten. Die Vorschrift untersagt ausdrücklich jede Behinderung der Wahl sowie die Beeinflussung durch das Androhen von Nachteilen oder das Versprechen von Vorteilen. Zudem legt sie fest, dass der Arbeitgeber die notwendigen Kosten der Wahl trägt und niemand aufgrund seiner Kandidatur oder Wahlbeteiligung benachteiligt oder begünstigt werden darf.

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Die technologische Singularität ist ein Begriff, der in der Wissenschaft und in der Populärkultur gleichermaßen Faszination und Kontroverse hervorruft. Es handelt sich dabei um einen hypothetischen Zeitpunkt in der Zukunft, an dem künstliche Intelligenz (KI) die menschliche Intelligenz übertrifft und in der Lage ist, sich selbst zu verbessern oder zu reproduzieren. Dieser Punkt wird als…