KI und Ethik

§ 20 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) regelt den Schutz und die Kos­ten der Betriebs­rats­wahl, um eine freie und demo­kra­ti­sche Wahl sicher­zu­stel­len. Er unter­sagt jeg­li­che Behin­de­rung der Wahl sowie die Beein­flus­sung der Wäh­ler durch das Andro­hen von Nach­tei­len oder das Ver­spre­chen von Vor­tei­len. Zudem legt der Para­graf fest, dass der Arbeit­ge­ber die not­wen­di­gen Kos­ten der Wahl trägt und die Ver­säum­nis von Arbeits­zeit für die Stimm­ab­ga­be oder die Tätig­keit im Wahl­vor­stand nicht zu einer Ent­gelt­min­de­rung füh­ren darf. Damit garan­tiert die Vor­schrift die Unab­hän­gig­keit des Wahl­ver­fah­rens und schützt die betei­lig­ten Arbeit­neh­mer vor Benach­tei­li­gun­gen.


  • Die Technologische Singularität und die Regulierung von KI: Ein Wendepunkt in der Menschheitsgeschichte

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    Die Technologische Singularität und die Regulierung von KI: Ein Wendepunkt in der Menschheitsgeschichte

    Die tech­no­lo­gi­sche Sin­gu­la­ri­tät ist ein Begriff, der in der Wis­sen­schaft und in der Popu­lär­kul­tur glei­cher­ma­ßen Fas­zi­na­ti­on und Kon­tro­ver­se her­vor­ruft. Es han­delt sich dabei um einen hypo­the­ti­schen Zeit­punkt in der Zukunft, an dem künst­li­che Intel­li­genz (KI) die mensch­li­che Intel­li­genz über­trifft und in der Lage ist, sich selbst zu ver­bes­sern oder zu repro­du­zie­ren. Die­ser Punkt wird als…