Kirchliches Arbeitsrecht
Das kirchliche Arbeitsrecht regelt die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen kirchlichen Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern. Es basiert auf den Grundsätzen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und umfasst spezifische Regelungen, die sich von den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterscheiden. Dazu gehören unter anderem Loyalitätsobliegenheiten sowie besondere Kündigungsregelungen. Ziel ist es, die kirchliche Identität und den Auftrag der Kirche in der Arbeitswelt zu wahren.
