Kirchliches Arbeitsrecht

Das kirch­li­che Arbeits­recht regelt die arbeits­recht­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen kirch­li­chen Arbeit­ge­bern und ihren Mit­ar­bei­tern. Es basiert auf den Grund­sät­zen des kirch­li­chen Selbst­be­stim­mungs­rechts und umfasst spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen, die sich von den all­ge­mei­nen arbeits­recht­li­chen Bestim­mun­gen unter­schei­den. Dazu gehö­ren unter ande­rem Loya­li­täts­ob­lie­gen­hei­ten sowie beson­de­re Kün­di­gungs­re­ge­lun­gen. Ziel ist es, die kirch­li­che Iden­ti­tät und den Auf­trag der Kir­che in der Arbeits­welt zu wah­ren.