Konzern
Ein Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einheitlicher Leitung. Dabei übernimmt ein sogenanntes Mutterunternehmen die Kontrolle über ein oder mehrere Tochtergesellschaften, die zwar rechtlich eigenständig bleiben, aber wirtschaftlich und organisatorisch abhängig sind. Ziel eines Konzerns ist es oft, Synergien zu nutzen, Risiken zu streuen und strategische Entscheidungen zentral zu steuern. Die rechtlichen Grundlagen für Konzerne finden sich im Aktiengesetz, insbesondere in § 18 AktG.