Kostenübernahme

Kos­ten­über­nah­me bezeich­net die Ver­pflich­tung oder Bereit­schaft, für bestimm­te Aus­ga­ben einer ande­ren Per­son oder Insti­tu­ti­on auf­zu­kom­men. Sie kann durch gesetz­li­che Rege­lun­gen, Ver­trä­ge, Ver­si­che­run­gen oder frei­wil­li­ge Ver­ein­ba­run­gen erfol­gen. Typi­sche Bei­spie­le sind die Kos­ten­über­nah­me durch Kran­ken­kas­sen, Sozi­al­leis­tungs­trä­ger oder Arbeit­ge­ber. Ziel ist es, finan­zi­el­le Belas­tun­gen zu min­dern und den Zugang zu not­wen­di­gen Leis­tun­gen oder Unter­stüt­zun­gen sicher­zu­stel­len.