Kostenübernahme
Kostenübernahme bezeichnet die Verpflichtung oder Bereitschaft, für bestimmte Ausgaben einer anderen Person oder Institution aufzukommen. Sie kann durch gesetzliche Regelungen, Verträge, Versicherungen oder freiwillige Vereinbarungen erfolgen. Typische Beispiele sind die Kostenübernahme durch Krankenkassen, Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber. Ziel ist es, finanzielle Belastungen zu mindern und den Zugang zu notwendigen Leistungen oder Unterstützungen sicherzustellen.