Krankgeschrieben

‚Krank­ge­schrie­ben‘ bedeu­tet, dass eine Per­son auf­grund einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung vor­über­ge­hend arbeits­un­fä­hig ist. Wäh­rend die­ser Zeit ist die Per­son von der Arbeits­pflicht befreit, um sich zu erho­len. Die Dau­er der Krank­schrei­bung wird vom Arzt fest­ge­legt und kann bei Bedarf ver­län­gert wer­den.