Lohnanspruch

Ein Lohn­an­spruch bezieht sich auf das Recht eines Arbeit­neh­mers, eine ver­ein­bar­te Ver­gü­tung für geleis­te­te Arbeit zu erhal­ten. Die­se Ver­gü­tung kann aus einem fes­ten Gehalt, Stun­den­lohn oder Pro­vi­sio­nen bestehen. Der Lohn­an­spruch basiert auf Arbeits­ver­trä­gen, Tarif­ver­trä­gen oder gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und stellt einen wich­ti­gen Aspekt des Arbeits­rechts dar. Wenn Arbeit­ge­ber den Lohn­an­spruch nicht erfül­len, kann dies zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren, wie bei­spiels­wei­se zu Ansprü­chen auf Nach­zah­lung oder Scha­dens­er­satz.