Lohnkosten

Lohn­kos­ten umfas­sen die Gesamt­kos­ten, die einem Arbeit­ge­ber durch die Beschäf­ti­gung von Arbeit­neh­mern ent­ste­hen. Die­se Kos­ten set­zen sich aus dem Brut­to­lohn oder ‑gehalt der Arbeit­neh­mer sowie den Lohn­ne­ben­kos­ten zusam­men. Zu den Lohn­ne­ben­kos­ten gehö­ren gesetz­li­che Sozi­al­ab­ga­ben wie Kran­ken­ver­si­che­rung, Ren­ten­ver­si­che­rung, Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung und Pfle­ge­ver­si­che­rung sowie wei­te­re betrieb­li­che Auf­wen­dun­gen wie Urlaubs- und Weih­nachts­geld, Zuschlä­ge, Fort­bil­dungs­kos­ten und Betriebs­ren­ten. Die Höhe der Lohn­kos­ten vari­iert je nach Bran­che, Regi­on und Qua­li­fi­ka­ti­on der Arbeit­neh­mer und stellt einen wesent­li­chen Fak­tor für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Wirt­schaft­lich­keit von Unter­neh­men dar.