Lohnungleichheit

Lohn­un­gleich­heit bezeich­net die unglei­che Ver­tei­lung von Arbeits­ent­gel­ten zwi­schen ver­schie­de­nen Per­so­nen oder Bevöl­ke­rungs­grup­pen inner­halb einer Gesell­schaft oder eines Unter­neh­mens. Die­se Dif­fe­ren­zen ent­ste­hen durch viel­fäl­ti­ge Fak­to­ren wie Qua­li­fi­ka­ti­on, Berufs­er­fah­rung, Bran­che oder das Geschlecht, was häu­fig im Kon­text des soge­nann­ten Gen­der Pay Gap the­ma­ti­siert wird. Dabei wird meist zwi­schen der unbe­rei­nig­ten und der berei­nig­ten Lohn­lü­cke unter­schie­den, um fest­zu­stel­len, wel­che Antei­le der Unter­schie­de auf struk­tu­rel­le Fak­to­ren oder auf poten­zi­el­le Dis­kri­mi­nie­rung zurück­zu­füh­ren sind. Als wich­ti­ger Indi­ka­tor für sozia­le Gerech­tig­keit steht die Lohn­un­gleich­heit regel­mä­ßig im Zen­trum wirt­schafts- und gesell­schafts­po­li­ti­scher Dis­kus­sio­nen.


  • Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

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    Equal Pay, Gender Pay Gap und Durchsetzung der Lohngleichheit

    Die Lohn­un­gleich­heit zwi­schen Män­nern und Frau­en, bekannt als Gen­der Pay Gap, besteht immer noch in Deutsch­land. Trotz­dem gibt es posi­ti­ve Ent­wick­lun­gen, die zur Bekämp­fung die­ser Ungleich­heit bei­tra­gen. Eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung des Bun­des­ar­beits­ge­richts hat kürz­lich den Equal-Pay-Grund­satz gestärkt und ver­deut­licht, dass von die­sem Grund­satz nicht abge­wi­chen wer­den darf, nur weil ein männ­li­cher Kol­le­ge ein höhe­res Gehalt…