Loyalitätspflicht

Die Loya­li­täts­pflicht ist eine recht­li­che Ver­pflich­tung, die von Arbeit­neh­mern ver­langt, die Inter­es­sen ihres Arbeit­ge­bers zu wah­ren und kei­ne Hand­lun­gen vor­zu­neh­men, die dem Unter­neh­men scha­den könn­ten. Sie umfasst die Pflicht zur Ver­schwie­gen­heit, die Ver­mei­dung von Inter­es­sen­kon­flik­ten und die För­de­rung des Unter­neh­mens­wohls. Die­se Pflicht ist ein zen­tra­ler Bestand­teil des Arbeits­ver­hält­nis­ses und dient der Sicher­stel­lung eines ver­trau­ens­vol­len und pro­duk­ti­ven Arbeits­um­felds.