Mindesturlaub
Mindesturlaub bezieht sich auf die gesetzlich festgelegte Anzahl von freien Tagen, die einem Arbeitnehmer pro Jahr zustehen. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub in der Regel 24 Werktage pro Jahr bei einer 6‑Tage-Woche, nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieser Mindesturlaubsanspruch kann jedoch durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge erhöht werden. Der Zweck des Mindesturlaubs ist es, Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich zu erholen, auszuruhen und neue Energie zu tanken.