Der Öffentliche Dienst bezeichnet den Teil des Arbeitsmarktes, der sich aus staatlichen und kommunalen Einrichtungen, Behörden und Organisationen zusammensetzt. Er hat die Aufgabe, öffentliche Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen, die von der Verwaltung über die Bildung bis hin zur Gesundheitsversorgung reichen. Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst sind in der Regel Beamtinnen und Beamte oder Angestellte, die unter besonderen arbeitsrechtlichen Bedingungen stehen. Der Öffentliche Dienst gilt als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und ist durch eine hohe Arbeitsplatzsicherheit gekennzeichnet.

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Leitfaden zum Wirtschaftsausschuss im Personalvertretungsrecht: Erfahre alles über gesetzliche Grundlagen, Informationsrechte und die Arbeit im Gremium.

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