Öffentliches Eigentum

Öffent­li­ches Eigen­tum bezeich­net Ver­mö­gens­wer­te, die im Besitz des Staa­tes oder der öffent­li­chen Hand sind. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se öffent­li­che Gebäu­de, Infra­struk­tu­ren wie Stra­ßen und Brü­cken, aber auch natür­li­che Res­sour­cen wie Wäl­der oder Gewäs­ser. Der Zweck von öffent­li­chem Eigen­tum ist es, das Gemein­wohl zu för­dern und sicher­zu­stel­len, dass bestimm­te Güter und Dienst­leis­tun­gen für die gesam­te Bevöl­ke­rung zugäng­lich sind.

  • Die Zukunft der Ver­ge­sell­schaf­tung: Eine Ana­ly­se am Bei­spiel Ber­lins

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    Die Zukunft der Ver­ge­sell­schaf­tung: Eine Ana­ly­se am Bei­spiel Ber­lins

    “Ver­ge­sell­schaf­tung” – ein Wort, das in den letz­ten Jah­ren in Deutsch­land und ins­be­son­de­re in Ber­lin immer wie­der Schlag­zei­len gemacht hat. Doch was bedeu­tet Ver­ge­sell­schaf­tung eigent­lich? Und war­um ist die­ses Kon­zept so umstrit­ten? Ver­ge­sell­schaf­tung bezeich­net den Pro­zess, bei dem pri­va­te Unter­neh­men oder Ver­mö­gens­wer­te in öffent­li­ches Eigen­tum über­führt wer­den. Dies kann durch ver­schie­de­ne Metho­den erfol­gen, ein­schließ­lich Ent­eig­nung,…