Öffentliches Eigentum

Öffent­li­ches Eigen­tum bezeich­net Ver­mö­gens­wer­te, die im Besitz des Staa­tes oder der öffent­li­chen Hand sind. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se öffent­li­che Gebäu­de, Infra­struk­tu­ren wie Stra­ßen und Brü­cken, aber auch natür­li­che Res­sour­cen wie Wäl­der oder Gewäs­ser. Der Zweck von öffent­li­chem Eigen­tum ist es, das Gemein­wohl zu för­dern und sicher­zu­stel­len, dass bestimm­te Güter und Dienst­leis­tun­gen für die gesam­te Bevöl­ke­rung zugäng­lich sind.