Offenbarungspflichten bezeichnen die rechtliche Verpflichtung einer Vertragspartei, dem Gegenüber entscheidungserhebliche Tatsachen ungefragt mitzuteilen. Diese Pflicht besteht insbesondere dann, wenn die Information für den Vertragsabschluss von wesentlicher Bedeutung ist und der Partner redlicherweise eine Aufklärung erwarten darf. Sie findet häufig Anwendung im Versicherungsrecht, im Arbeitsrecht oder bei Immobilienkäufen, um Transparenz und Fairness sicherzustellen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann schwerwiegende Folgen wie Schadensersatzansprüche oder die Anfechtung des Vertrages nach sich ziehen.