Prognos AG

Ein **Wahl­aus­schrei­ben-Feh­ler** bezeich­net einen for­mel­len oder inhalt­li­chen Man­gel in der offi­zi­el­len Bekannt­ma­chung einer Wahl, ins­be­son­de­re im Rah­men von Betriebs­rats­wah­len. Er tritt auf, wenn gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Anga­ben – wie etwa Fris­ten, die Anzahl der zu wäh­len­den Per­so­nen oder Hin­wei­se zum Ein­spruchs­recht – feh­ler­haft, unvoll­stän­dig oder gar nicht ent­hal­ten sind. Da das Wahl­aus­schrei­ben die recht­li­che Grund­la­ge des gesam­ten Wahl­ver­fah­rens bil­det, füh­ren sol­che Män­gel in der Regel zur Anfecht­bar­keit der Wahl­er­geb­nis­se vor einem Arbeits­ge­richt. Bei beson­ders gra­vie­ren­den Ver­stö­ßen kann ein Feh­ler sogar die voll­stän­di­ge Nich­tig­keit der Wahl zur Fol­ge haben.


  • Die Zukunft der Arbeit gestalten: Schlüsselerkenntnisse aus dem Arbeitswelt-Report 2023

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    Die Zukunft der Arbeit gestalten: Schlüsselerkenntnisse aus dem Arbeitswelt-Report 2023

    Die gegen­wär­ti­ge Trans­for­ma­ti­ons­pha­se der Arbeits­welt wird maß­geb­lich durch digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen geprägt. Der Arbeits­welt-Report 2023 beleuch­tet die­se Ent­wick­lun­gen und gibt wert­vol­le Ein­bli­cke in die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen, denen Unter­neh­men und Arbeit­neh­mer gegen­über­ste­hen. Der Bericht unter­streicht die Not­wen­dig­keit einer inte­gra­ti­ven Arbeits­markt­po­li­tik und die Bedeu­tung von lebens­lan­gem Ler­nen. Vor­rei­ter­be­trie­be, die in die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren,…