Rechtsanspruch

Ein Rechts­an­spruch ist das recht­lich begrün­de­te Recht einer Per­son, von einer ande­ren Per­son oder dem Staat ein bestimm­tes Tun oder Unter­las­sen zu ver­lan­gen. Er basiert ent­we­der auf gesetz­li­chen Vor­schrif­ten oder auf ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en. Im Gegen­satz zu einer blo­ßen Bit­te oder Erwar­tung ist ein Rechts­an­spruch ver­bind­lich und kann im Streit­fall vor Gericht ein­ge­klagt sowie staat­lich durch­ge­setzt wer­den. Damit dient er der Absi­che­rung indi­vi­du­el­ler Rech­te und der Vor­her­seh­bar­keit inner­halb einer Rechts­ord­nung.