Rechtsprechung

Recht­spre­chung, auch Judi­ka­ti­ve genannt, bezeich­net die ver­bind­li­che Ent­schei­dung von Rechts­strei­tig­kei­ten durch staat­li­che oder staat­lich aner­kann­te Gerich­te auf Grund­la­ge bestehen­der Geset­ze. Die­se Auf­ga­be wird von unab­hän­gi­gen Rich­tern wahr­ge­nom­men, die all­ge­mei­ne Rechts­nor­men auf kon­kre­te Ein­zel­fäl­le anwen­den, um den Rechts­frie­den zu wah­ren und die Rechts­ord­nung durch­zu­set­zen. Als drit­te Gewalt im Staat fun­giert sie zudem als wesent­li­che Kon­troll­in­stanz gegen­über der Legis­la­ti­ve und Exe­ku­ti­ve, um staat­li­che Will­kür zu ver­hin­dern und die Grund­rech­te der Bür­ger zu schüt­zen.