Rechtsstaatlichkeit

Rechts­staat­lich­keit bezeich­net das Prin­zip, dass alle Bür­ger und Insti­tu­tio­nen eines Staa­tes dem Recht unter­wor­fen sind und die­ses glei­cher­ma­ßen anwen­den müs­sen. Sie umfasst die Gewal­ten­tei­lung, Rechts­gleich­heit, Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz und den Schutz der Grund­rech­te. Rechts­staat­lich­keit stellt sicher, dass staat­li­che Macht auf gesetz­li­cher Grund­la­ge aus­ge­übt wird und Will­kür ver­hin­dert wird. Sie ist essen­zi­ell für die Demo­kra­tie, den Schutz der Men­schen­rech­te und die Recht­si­cher­heit in einer Gesell­schaft. Durch Rechts­staat­lich­keit wird gewähr­leis­tet, dass alle Hand­lun­gen von Regie­rung und Ver­wal­tung über­prüf­bar sind und dass Bür­ger vor Über­grif­fen des Staa­tes geschützt sind.