Rechtsstaatlichkeit bezeichnet das Prinzip, dass alle Bürger und Institutionen eines Staates dem Recht unterworfen sind und dieses gleichermaßen anwenden müssen. Sie umfasst die Gewaltenteilung, Rechtsgleichheit, Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz der Grundrechte. Rechtsstaatlichkeit stellt sicher, dass staatliche Macht auf gesetzlicher Grundlage ausgeübt wird und Willkür verhindert wird. Sie ist essenziell für die Demokratie, den Schutz der Menschenrechte und die Rechtsicherheit in einer Gesellschaft. Durch Rechtsstaatlichkeit wird gewährleistet, dass alle Handlungen von Regierung und Verwaltung überprüfbar sind und dass Bürger vor Übergriffen des Staates geschützt sind.

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