Religionsfreiheit

Reli­gi­ons­frei­heit bezeich­net das Recht jedes Men­schen, sei­ne Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung frei zu wäh­len, aus­zu­üben und zu wech­seln. Sie umfasst auch die Frei­heit, kei­ner Reli­gi­on anzu­ge­hö­ren. Die­ses Grund­recht ist in vie­len Ver­fas­sun­gen und inter­na­tio­na­len Abkom­men ver­an­kert und schützt sowohl indi­vi­du­el­le als auch kol­lek­ti­ve Glau­bens­aus­übun­gen. Es ist ein wesent­li­cher Bestand­teil der Men­schen­rech­te und för­dert die Tole­ranz und den Respekt zwi­schen ver­schie­de­nen Kul­tu­ren und Glau­bens­ge­mein­schaf­ten.