Richterwahl

Die Rich­ter­wahl ist der Pro­zess, durch den Rich­ter für Gerich­te auf ver­schie­de­nen Ebe­nen ernannt oder gewählt wer­den. In Deutsch­land erfolgt die Wahl von Bun­des­rich­tern durch den Rich­ter­wahl­aus­schuss, der sich aus Mit­glie­dern des Bun­des­ta­ges und des Bun­des­ra­tes zusam­men­setzt. Die­ses Ver­fah­ren soll die Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz gewähr­leis­ten und sicher­stel­len, dass Rich­ter auf­grund ihrer fach­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on und per­sön­li­chen Eig­nung aus­ge­wählt wer­den.