SBV

Die SBV steht für Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung und ist die gewähl­te Inter­es­sen­ver­tre­tung der schwer­be­hin­der­ten sowie ihnen gleich­ge­stell­ten Beschäf­tig­ten in einem Betrieb oder einer Behör­de. Ihre Auf­ga­be ist es, die Ein­glie­de­rung die­ser Per­so­nen­grup­pe zu för­dern, ihre Inter­es­sen gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten und den Betrof­fe­nen bera­tend zur Sei­te zu ste­hen. Zudem wacht sie dar­über, dass die zuguns­ten schwer­be­hin­der­ter Men­schen gel­ten­den Geset­ze und Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re das SGB IX, ein­ge­hal­ten wer­den. Sie arbei­tet dabei eng mit dem Betriebs- oder Per­so­nal­rat zusam­men, um Bar­rie­ren abzu­bau­en und Arbeits­plät­ze bedarfs­ge­recht zu gestal­ten.