DUOday – Gemeinsam neue Perspektiven für gelebte Inklusion in der Arbeitswelt schaffen

DUOday – Gemeinsam neue Perspektiven für gelebte Inklusion in der Arbeitswelt schaffen

Der DUO­day hat sich zu einem weg­wei­sen­den For­mat ent­wi­ckelt, um Bar­rie­ren in der Arbeits­welt abzu­bau­en und ech­te Teil­ha­be zu ermög­li­chen. Trotz gesetz­li­cher Quo­ten und spe­zi­fi­scher Inklu­si­ons­ver­ein­ba­run­gen ste­hen vie­le Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen noch immer vor struk­tu­rel­len Hür­den. Unter­neh­men zögern häu­fig, den ers­ten Schritt in Rich­tung einer inklu­si­ven Per­so­nal­pla­nung zu gehen, da Unsi­cher­hei­ten bezüg­lich der prak­ti­schen Umset­zung bestehen. Das Kon­zept des DUO­day setzt genau hier an: Ein Tan­dem, bestehend aus einem fest­an­ge­stell­ten Beschäf­tig­ten und einem Men­schen mit Behin­de­rung, erlebt gemein­sam einen Arbeits­tag. Dabei ste­hen nicht fach­li­che Höchst­leis­tun­gen im Vor­der­grund, son­dern der Abbau von Berüh­rungs­ängs­ten und das Ent­de­cken neu­er Poten­zia­le auf Augen­hö­he. Für Betriebs­rä­te, Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen (SBV) und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che fun­giert die­ser Akti­ons­tag als stra­te­gi­scher Kata­ly­sa­tor, um eine dau­er­haft inklu­si­ve Unter­neh­mens­kul­tur zu eta­blie­ren und den Weg für nach­hal­ti­ge Beschäf­ti­gungs­per­spek­ti­ven zu ebnen.

Das Konzept des DUOday: Inklusion durch Begegnung auf Augenhöhe

Die metho­di­sche Her­an­ge­hens­wei­se des DUO­day basiert auf dem Prin­zip des direk­ten Aus­tauschs. Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen, die oft in Werk­stät­ten für behin­der­te Men­schen (WfbM) oder in Berufs­bil­dungs­wer­ken tätig sind, erhal­ten durch die­ses For­mat einen nie­der­schwel­li­gen Zugang zum all­ge­mei­nen Arbeits­markt. Kern­stück ist das Tan­dem-Prin­zip: Ein Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens über­nimmt für einen Tag die Paten­schaft für einen Gast mit Behin­de­rung.

Die­ser Per­spek­tiv­wech­sel ist für bei­de Sei­ten gewinn­brin­gend. Der Gast gewinnt Ein­bli­cke in rea­le Arbeits­ab­läu­fe, prüft sei­ne eige­nen Fähig­kei­ten und kon­kre­ti­siert beruf­li­che Wün­sche. Für die Stamm­be­leg­schaft wie­der­um bie­tet der Tag die Chan­ce, Vor­ur­tei­le abzu­bau­en und die eige­ne Arbeits­welt durch die Bril­le einer Per­son mit Ein­schrän­kun­gen wahr­zu­neh­men. Häu­fig zeigt sich dabei, dass ver­meint­li­che Bar­rie­ren durch ein­fa­che orga­ni­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen oder tech­ni­sche Hilfs­mit­tel über­wun­den wer­den kön­nen.

Das Ziel ist die För­de­rung von Chan­cen­gleich­heit und Viel­falt im Betrieb. Der DUO­day ist dabei mehr als eine blo­ße Besich­ti­gungs­tour; er ist ein akti­ver Arbeits­tag. Der Gast wird in ein­fa­che, aber reprä­sen­ta­ti­ve Tätig­kei­ten ein­ge­bun­den. Dies för­dert die gegen­sei­ti­ge Wert­schät­zung und macht deut­lich, dass Inklu­si­on kei­ne kari­ta­ti­ve Ges­te, son­dern eine Berei­che­rung für das Team­ge­fü­ge dar­stellt. Unter­neh­men, die sich regel­mä­ßig betei­li­gen, berich­ten von einer spür­ba­ren Ver­bes­se­rung des Betriebs­kli­mas und einer Sen­si­bi­li­sie­rung der Beleg­schaft für sozia­le Belan­ge. Damit wird der DUO­day zum prak­ti­schen Instru­ment, um die abs­trak­ten Zie­le der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on direkt am Arbeits­platz umzu­set­zen.

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für Betriebe

Die Durch­füh­rung eines DUO­day erfolgt nicht im rechts­frei­en Raum, son­dern ist ein­ge­bet­tet in die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Neun­ten Buches Sozi­al­ge­setz­buch (SGB IX). Gemäß § 154 SGB IX sind Arbeit­ge­ber ab einer bestimm­ten Betriebs­grö­ße ver­pflich­tet, einen Anteil von min­des­tens fünf Pro­zent der Arbeits­plät­ze mit schwer­be­hin­der­ten Men­schen zu beset­zen. Der DUO­day dient hier­bei als vor­be­rei­ten­des Instru­ment, um die­ser Beschäf­ti­gungs­pflicht lang­fris­tig nach­zu­kom­men.

Ein zen­tra­ler Bau­stein für Arbeit­ge­ber sind die Ein­heit­li­chen Ansprech­stel­len für Arbeit­ge­ber (EAA). Die­se wur­den durch das Teil­ha­be­stär­kungs­ge­setz flä­chen­de­ckend ein­ge­führt, um Betrie­be bei der Aus­bil­dung, Ein­stel­lung und Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung zu bera­ten. Die EAA (bei­spiels­wei­se die BIHA Ham­burg) unter­stützt Unter­neh­men bei der Orga­ni­sa­ti­on inklu­si­ver Pro­jek­te und infor­miert über För­der­mög­lich­kei­ten nach dem SGB IX.

Orga­ni­sa­to­risch müs­sen Betrie­be vor­ab haf­tungs- und ver­si­che­rungs­recht­li­che Fra­gen klä­ren. In der Regel han­delt es sich beim DUO­day um eine Form der Berufs­feld­erkun­dung oder ein Kurz­prak­ti­kum. Der Ver­si­che­rungs­schutz (Unfall­ver­si­che­rung) für die Teil­neh­men­den aus Werk­stät­ten ist meist über den zustän­di­gen Trä­ger der Ein­rich­tung (z. B. die Berufs­ge­nos­sen­schaft der WfbM) abge­deckt. Den­noch ist eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen dem Unter­neh­men und der ent­sen­den­den Insti­tu­ti­on rat­sam, um die Ver­ant­wort­lich­kei­ten ein­deu­tig zu defi­nie­ren.

Auch daten­schutz­recht­li­che Aspek­te gemäß DSGVO und BDSG sind rele­vant, ins­be­son­de­re wenn wäh­rend des Akti­ons­ta­ges Fotos für die Öffent­lich­keits­ar­beit erstellt wer­den. Hier­für sind vor­ab expli­zi­te Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen ein­zu­ho­len. Für den Betriebs­rat ergibt sich aus § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG die Auf­ga­be, die Ein­glie­de­rung schwer­be­hin­der­ter Men­schen zu för­dern. Die akti­ve Beglei­tung des DUO­day fällt somit direkt in den Auf­ga­ben­be­reich der Inter­es­sen­ver­tre­tung und bie­tet eine idea­le Grund­la­ge für die Wei­ter­ent­wick­lung einer betrieb­li­chen Inklu­si­ons­ver­ein­ba­rung nach § 166 SGB IX.

Praxisbeispiel: Der DUOday als Impulsgeber für Praktika und Beschäftigung

Die theo­re­ti­schen Vor­zü­ge des DUO­day ent­fal­ten ihre vol­le Wir­kung erst in der regio­na­len Ver­net­zung und prak­ti­schen Fort­füh­rung. Dass der Akti­ons­tag weit über eine blo­ße Hos­pi­ta­ti­on hin­aus­geht, zei­gen erfolg­rei­che Initia­ti­ven wie der DUO­day im Wet­ter­au­kreis. Hier koope­riert die Wirt­schafts­för­de­rung eng mit loka­len Werk­stät­ten für Men­schen mit Behin­de­rung (WfbM), um den Über­gang von der geschütz­ten Ein­rich­tung in den ers­ten Arbeits­markt aktiv zu gestal­ten.

Die Pra­xis zeigt: Der DUO­day fun­giert oft als „Tür­öff­ner“. Für vie­le Teil­neh­men­de ist der Tag der ers­te Kon­takt mit einem regu­lä­ren Betriebs­um­feld seit Jah­ren. Ver­läuft das Tan­dem-Erleb­nis posi­tiv, ent­ste­hen dar­aus häu­fig wei­ter­füh­ren­de Erpro­bungs­mög­lich­kei­ten. Ein zen­tra­les Instru­ment sind hier­bei betrieb­li­che Prak­ti­ka, die im Nach­gang des Akti­ons­ta­ges ver­ein­bart wer­den. Die­se erlau­ben es bei­den Sei­ten, über einen län­ge­ren Zeit­raum von zwei bis vier Wochen zu prü­fen, ob die fach­li­chen Anfor­de­run­gen und die sozia­le Inte­gra­ti­on pas­sen.

Ein wei­te­rer ent­schei­den­der Bau­stein für nach­hal­ti­ge Inklu­si­on sind soge­nann­te Außen­ar­beits­plät­ze der Werk­stät­ten. Dabei bleibt der Mensch mit Behin­de­rung for­mal Ange­stell­ter der WfbM, erbringt sei­ne Arbeits­leis­tung jedoch dau­er­haft in einem Part­ner­un­ter­neh­men. Der DUO­day dient hier­bei als risi­ko­ar­mes Akqui­se-Instru­ment für Betrie­be, um poten­zi­el­le Kan­di­da­ten für sol­che Model­le ken­nen­zu­ler­nen. Durch die Koope­ra­ti­on mit Insti­tu­tio­nen wie der WFG Wet­ter­au wird zudem sicher­ge­stellt, dass die Unter­neh­men bei der Aus­ge­stal­tung die­ser Arbeits­ver­hält­nis­se fach­lich beglei­tet wer­den.

Für die Per­so­nal­pla­nung bie­tet die­ser Weg eine wert­vol­le Res­sour­ce zur Fach­kräf­te­ge­win­nung. In Zei­ten des demo­gra­fi­schen Wan­dels kön­nen durch geziel­te Qua­li­fi­zie­rung im Anschluss an einen DUO­day Auf­ga­ben­be­rei­che iden­ti­fi­ziert wer­den, die pass­ge­nau auf die Stär­ken der Teil­neh­men­den zuge­schnit­ten sind. So wan­delt sich ein sym­bo­li­scher Akti­ons­tag in eine stra­te­gi­sche Rekru­tie­rungs­maß­nah­me, die Vor­ur­tei­le durch Fak­ten ersetzt und ech­te beruf­li­che Per­spek­ti­ven schafft.

Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Förderung gelebter Inklusion

Die erfolg­rei­che Imple­men­tie­rung des DUO­day im Betrieb ist maß­geb­lich vom Enga­ge­ment der betrieb­li­chen Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen abhän­gig. Gemäß § 176 SGB IX hat die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung (SBV) dar­über zu wachen, dass die dem Arbeit­ge­ber oblie­gen­den Ver­pflich­tun­gen erfüllt wer­den. In Ver­bin­dung mit dem all­ge­mei­nen Über­wa­chungs­auf­trag des Betriebs­ra­tes nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bil­den bei­de Gre­mi­en das stra­te­gi­sche Rück­grat für Inklu­si­ons­pro­jek­te.

Inter­es­sen­ver­tre­ter agie­ren beim DUO­day pri­mär als Brü­cken­bau­er. Wäh­rend das Manage­ment oft die wirt­schaft­li­chen Kenn­zah­len im Blick hat, fokus­sie­ren BR und SBV die sozia­le Nach­hal­tig­keit und die Akzep­tanz inner­halb der Beleg­schaft. Sie kön­nen Ängs­te bei den Kol­le­gen abbau­en, indem sie trans­pa­rent über den Ablauf des Akti­ons­ta­ges infor­mie­ren und die Aus­wahl der Tan­dem-Part­ner beglei­ten. Ein her­aus­ra­gen­des Bei­spiel für die­se Pio­nier­ar­beit lie­fer­ten der Betriebs­rat und die SBV der ener­ci­ty AG in Han­no­ver. Durch ihre Initia­ti­ve wur­de der DUO­day erst­mals groß­flä­chig im Unter­neh­men eta­bliert, was schließ­lich zur Nomi­nie­rung für den Deut­schen Betriebs­rä­te-Preis führ­te.

Dar­über hin­aus bie­tet der DUO­day die idea­le Grund­la­ge, um die bestehen­de Inklu­si­ons­ver­ein­ba­rung nach § 166 SGB IX mit Leben zu fül­len oder die­se qua­li­ta­tiv wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Der Betriebs­rat kann die am Akti­ons­tag gewon­ne­nen Erkennt­nis­se nut­zen, um kon­kre­te Ver­bes­se­run­gen bei der Bar­rie­re­frei­heit oder bei der Gestal­tung von Arbeits­plät­zen ein­zu­for­dern.

Die Mit­be­stim­mung erstreckt sich hier­bei auch auf die Per­so­nal­pla­nung (§ 92 BetrVG). Wenn aus einem DUO­day-Kon­takt eine Fest­an­stel­lung oder ein Prak­ti­kum erwächst, stellt dies einen direk­ten Erfolg der Gre­mi­en­ar­beit dar. Durch die akti­ve För­de­rung sol­cher For­ma­te posi­tio­niert sich die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung nicht nur als Kon­troll­organ, son­dern als pro­ak­ti­ver Gestal­ter einer moder­nen, diver­sen Unter­neh­mens­kul­tur, in der die Teil­ha­be schwer­be­hin­der­ter Men­schen als inte­gra­ler Bestand­teil des betrieb­li­chen All­tags ver­stan­den wird.

Wirtschaftlicher Nutzen und Abbau von Vorurteilen

Jen­seits der sozia­len Ver­ant­wor­tung lässt sich für den DUO­day ein kla­rer „Busi­ness Case“ for­mu­lie­ren. Inklu­si­on ist im moder­nen Per­so­nal­ma­nage­ment längst kein blo­ßer Akt der Nächs­ten­lie­be mehr, son­dern ein stra­te­gi­scher Fak­tor für das Employ­er Bran­ding. Unter­neh­men, die sich aktiv für Viel­falt und Teil­ha­be öff­nen, stei­gern ihre Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber – nicht nur für Men­schen mit Behin­de­run­gen, son­dern für die gesam­te Gene­ra­ti­on der „Gen Z“ und „Mil­len­ni­als“, für die Cor­po­ra­te Social Respon­si­bi­li­ty (CSR) ein ent­schei­den­des Kri­te­ri­um bei der Arbeit­ge­ber­wahl dar­stellt.

Die Ein­bin­dung von Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen in den betrieb­li­chen All­tag wirkt zudem als Kata­ly­sa­tor für ein ver­bes­ser­tes Betriebs­kli­ma. Die Erfah­rung zeigt, dass Teams, die inklu­siv arbei­ten, oft über eine höhe­re sozia­le Kom­pe­tenz und eine aus­ge­präg­te­re Feed­back­kul­tur ver­fü­gen. Der DUO­day bie­tet hier­für den idea­len, risi­ko­ar­men Rah­men: Er bricht star­re Hier­ar­chien und Rou­ti­nen auf, indem er die Beleg­schaft mit neu­en Per­spek­ti­ven kon­fron­tiert. Dass sozia­le Ver­ant­wor­tung und wirt­schaft­li­che Effi­zi­enz kein Wider­spruch sind, bele­gen Koope­ra­tio­nen wie die lang­jäh­ri­ge Part­ner­schaft mit den Elbe-Werk­stät­ten. Sol­che Model­le demons­trie­ren, wie durch die Inte­gra­ti­on von Außen­ar­beits­grup­pen pro­fes­sio­nel­le Dienst­leis­tun­gen erbracht wer­den, wäh­rend gleich­zei­tig die Inklu­si­ons­quo­te erfüllt und die Aus­gleichs­ab­ga­be redu­ziert wird.

Ange­sichts des fort­schrei­ten­den Fach­kräf­te­man­gels kann es sich kein Unter­neh­men leis­ten, das Poten­zi­al von Men­schen mit Behin­de­run­gen unge­nutzt zu las­sen. Vie­le Teil­neh­men­de am DUO­day ver­fü­gen über spe­zi­fi­sche Stär­ken – etwa eine hohe Kon­zen­tra­ti­ons­fä­hig­keit oder eine über­durch­schnitt­li­che Loya­li­tät gegen­über dem Betrieb –, die durch eine pass­ge­naue Arbeits­platz­ge­stal­tung (Job Car­ving) wert­voll genutzt wer­den kön­nen. Damit leis­tet der Akti­ons­tag einen direk­ten Bei­trag zur Fach­kräf­te­si­che­rung und trans­for­miert die Unter­neh­mens­kul­tur hin zu einer agi­len, diver­sen Orga­ni­sa­ti­on, die Viel­falt als Inno­va­ti­ons­mo­tor begreift.

Fazit: Gemeinsam neue Perspektiven für gelebte Inklusion in der Arbeitswelt schaffen

Der DUO­day ist weit mehr als ein sym­bo­li­scher Akti­ons­tag; er ist ein hoch­ef­fi­zi­en­tes Instru­ment zur Initi­ie­rung nach­hal­ti­ger Ver­än­de­rungs­pro­zes­se. Durch das nie­der­schwel­li­ge Tan­dem-Prin­zip gelingt es, Bar­rie­ren in den Köp­fen abzu­bau­en, die oft schwe­rer wie­gen als bau­li­che Hin­der­nis­se. Für Betriebs­rä­te und Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen bie­tet das For­mat eine her­vor­ra­gen­de Grund­la­ge, um ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te nach dem BetrVG und SGB IX pro­ak­tiv zu nut­zen und Inklu­si­ons­ver­ein­ba­run­gen mit prak­ti­schem Leben zu fül­len.

Der Erfolg des DUO­day bemisst sich nicht allein an der Zahl der Tan­dems, son­dern an den dar­aus resul­tie­ren­den lang­fris­ti­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen, Prak­ti­ka und einer sen­si­bi­li­sier­ten Beleg­schaft. Wenn Inklu­si­on bis zum Jahr 2026 und dar­über hin­aus als inte­gra­ler Bestand­teil der Unter­neh­mens­stra­te­gie ver­stan­den wird, wan­delt sich der gesetz­li­che Erfül­lungs­zwang in eine ech­te Chan­ce für Inno­va­ti­on und Diver­si­tät. Letzt­lich zeigt der DUO­day: Wo Begeg­nung statt­fin­det, wei­chen Vor­ur­tei­le der Erkennt­nis, dass Teil­ha­be ein Gewinn für alle Betei­lig­ten – Arbeit­ge­ber, Arbeit­neh­mer und die Gesell­schaft als Gan­zes – ist.

Weiterführende Quellen