Scheinselbstständigkeit

Schein­selbst­stän­dig­keit liegt vor, wenn eine Per­son offi­zi­ell als selbst­stän­di­ger Unter­neh­mer auf­tritt, tat­säch­lich aber wie ein wei­sungs­ge­bun­de­ner Arbeit­neh­mer arbei­tet. Ent­schei­den­de Kri­te­ri­en hier­für sind eine fes­te Ein­glie­de­rung in die Betriebs­ab­läu­fe des Auf­trag­ge­bers sowie das Feh­len eines eige­nen unter­neh­me­ri­schen Risi­kos. Wird die­ser Sta­tus recht­lich fest­ge­stellt, müs­sen Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und Steu­ern für die Ver­gan­gen­heit nach­ge­zahlt wer­den, zudem dro­hen Buß­gel­der oder straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen.