Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person offiziell als selbstständiger Unternehmer auftritt, tatsächlich aber wie ein weisungsgebundener Arbeitnehmer arbeitet. Entscheidende Kriterien hierfür sind eine feste Eingliederung in die Betriebsabläufe des Auftraggebers sowie das Fehlen eines eigenen unternehmerischen Risikos. Wird dieser Status rechtlich festgestellt, müssen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für die Vergangenheit nachgezahlt werden, zudem drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

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BSG Urteil zur Scheinselbstständigkeit: Strenge Regeln für Freelancer & Piloten. Risiken, Abgrenzungskriterien & Konsequenzen für Unternehmen. Jetzt informieren!