Schlüsselqualifikationen

Mit­be­stim­mung bezeich­net das gesetz­lich ver­an­ker­te Recht von Arbeit­neh­mern, an betrieb­li­chen und unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dungs­pro­zes­sen teil­zu­ha­ben. Dabei wird grund­le­gend zwi­schen der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung durch den Betriebs­rat und der unter­neh­me­ri­schen Mit­be­stim­mung durch die Ver­tre­tung im Auf­sichts­rat unter­schie­den. Ziel die­ses Prin­zips ist es, ein Gleich­ge­wicht zwi­schen den Inter­es­sen der Kapi­tal­ge­ber und der Beleg­schaft her­zu­stel­len, um sozia­le Gerech­tig­keit sowie demo­kra­ti­sche Teil­ha­be in der Arbeits­welt zu för­dern. In Deutsch­land bil­den vor allem das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz und die Mit­be­stim­mungs­ge­set­ze die recht­li­che Grund­la­ge hier­für.


  • Zukunftskompetenzen: Schlüsselqualifikationen für die Arbeitswelt von morgen

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    Zukunftskompetenzen: Schlüsselqualifikationen für die Arbeitswelt von morgen

    In einer sich stän­dig ver­än­dern­den Arbeits­welt sind bestimm­te Fähig­kei­ten und Kennt­nis­se uner­läss­lich, um Schritt zu hal­ten und erfolg­reich zu sein. Die­se Fähig­kei­ten, die wir als „Zukunfts­kom­pe­ten­zen“ bezeich­nen, sind Schlüs­sel­qua­li­fi­ka­tio­nen, die in der Arbeits­welt von mor­gen von ent­schei­den­der Bedeu­tung sein wer­den. In unse­rem vor­he­ri­gen Arti­kel haben wir die „Dop­pel­te Trans­for­ma­ti­on“ dis­ku­tiert und wie der Arbeits­welt­be­richt 2023 die Zukunft…