Mitbestimmung bezeichnet das gesetzlich verankerte Recht von Arbeitnehmern, an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Dabei wird grundlegend zwischen der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat und der unternehmerischen Mitbestimmung durch die Vertretung im Aufsichtsrat unterschieden. Ziel dieses Prinzips ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Kapitalgeber und der Belegschaft herzustellen, um soziale Gerechtigkeit sowie demokratische Teilhabe in der Arbeitswelt zu fördern. In Deutschland bilden vor allem das Betriebsverfassungsgesetz und die Mitbestimmungsgesetze die rechtliche Grundlage hierfür.

/
In einer sich ständig verändernden Arbeitswelt sind bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse unerlässlich, um Schritt zu halten und erfolgreich zu sein. Diese Fähigkeiten, die wir als „Zukunftskompetenzen“ bezeichnen, sind Schlüsselqualifikationen, die in der Arbeitswelt von morgen von entscheidender Bedeutung sein werden. In unserem vorherigen Artikel haben wir die „Doppelte Transformation“ diskutiert und wie der Arbeitsweltbericht 2023 die Zukunft…