Seearbeitsgesetz (SeeArbG)

Das See­ar­beits­ge­setz (See­ArbG) regelt die Arbeits­be­din­gun­gen für See­leu­te, die auf deut­schen Schif­fen beschäf­tigt sind. Es zielt dar­auf ab, die Arbeits­zeit, Ruhe­zei­ten, Gesund­heits­schutz und Sicher­heit der See­leu­te zu gewähr­leis­ten. Das Gesetz gilt für See­leu­te auf Han­dels- und Fische­rei­schif­fen sowie auf ande­ren Schif­fen, die in gewerb­li­chem Betrieb ein­ge­setzt wer­den. Es ent­hält Bestim­mun­gen zur Min­dest­be­sat­zung, Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen, Urlaubs­an­sprü­chen und zur Ent­loh­nung der See­leu­te.