Seearbeitskonvention (MLC 2006)

Die See­ar­beits­kon­ven­ti­on (MLC 2006) ist eine inter­na­tio­na­le Arbeits­norm, die Min­dest­stan­dards für Arbeits­be­din­gun­gen für See­leu­te fest­legt. Sie zielt dar­auf ab, die Rech­te der See­leu­te in Berei­chen wie Arbeits­si­cher­heit, Gesund­heits­schutz, Sozi­al­schutz und Arbeits­be­din­gun­gen zu schüt­zen. Die Kon­ven­ti­on legt auch Regeln für Rekru­tie­rung, Arbeits­ver­trä­ge und Arbeits­zeit fest, um sicher­zu­stel­len, dass See­leu­te fair und ange­mes­sen behan­delt wer­den. Mit­glieds­staa­ten müs­sen die Bestim­mun­gen der MLC 2006 in ihr natio­na­les Recht imple­men­tie­ren, um die Ein­hal­tung die­ser Nor­men in der See­schiff­fahrt zu gewähr­leis­ten.