Sozialversicherung

Die Sozi­al­ver­si­che­rung ist ein Sys­tem der Absi­che­rung gegen ver­schie­de­ne Lebens­ri­si­ken wie Krank­heit, Arbeits­lo­sig­keit, Alter und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit. Sie basiert auf dem Soli­dar­prin­zip, bei dem alle Ver­si­cher­ten gemein­sam die Las­ten tra­gen. In Deutsch­land umfasst sie fünf Haupt­zwei­ge: Kranken‑, Pflege‑, Renten‑, Arbeits­lo­sen- und Unfall­ver­si­che­rung. Bei­trä­ge wer­den von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern gemein­sam finan­ziert, um Leis­tun­gen im Bedarfs­fall zu gewähr­leis­ten.