Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Das Über­ein­kom­men über die bio­lo­gi­sche Viel­falt (Con­ven­ti­on on Bio­lo­gi­cal Diver­si­ty, CBD) ist ein inter­na­tio­na­les Abkom­men, das 1992 auf dem Erd­gip­fel in Rio de Janei­ro ver­ab­schie­det wur­de und 1993 in Kraft trat. Ziel des Über­ein­kom­mens ist der Schutz der bio­lo­gi­schen Viel­falt, die nach­hal­ti­ge Nut­zung ihrer Bestand­tei­le und die gerech­te Ver­tei­lung der Vor­tei­le aus der Nut­zung gene­ti­scher Res­sour­cen. Es umfasst Maß­nah­men zur Erhal­tung von Öko­sys­te­men, Arten und gene­ti­scher Viel­falt, för­dert die nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung und for­dert die Ver­trags­staa­ten auf, natio­na­le Stra­te­gien und Akti­ons­plä­ne zur Bio­di­ver­si­tät zu ent­wi­ckeln. Die CBD ist ein wesent­li­ches Instru­ment im glo­ba­len Natur­schutz und bie­tet einen Rah­men für inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit und die Umset­zung von Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Bio­di­ver­si­täts­kri­se.