Die Unverhältnismäßigkeit bezeichnet das Fehlen eines angemessenen Verhältnisses oder Gleichgewichts zwischen verschiedenen Elementen oder Aspekten. Es kann sich auf eine übermäßige oder unangemessene Reaktion, eine ungleiche Verteilung von Ressourcen oder eine disproportional hohe Belastung beziehen. Die Unverhältnismäßigkeit kann sowohl in sozialen, politischen als auch in persönlichen Kontexten auftreten und zu Ungerechtigkeit, Konflikten oder Ungleichheit führen.

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In einem wegweisenden Urteil vom 21. Juni 2023 (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die während der Corona-Pandemie in Sachsen verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig waren. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 hatte grundsätzlich alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Ausnahmen konnten nur durch den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie…