Urlaubsanspruch

Der Urlaubs­an­spruch bezeich­net das Recht eines Beschäf­tig­ten auf bezahl­te Frei­zeit von der Arbeit. In Deutsch­land ist der Urlaubs­an­spruch im Bun­des­ur­laubs­ge­setz gere­gelt und beträgt in der Regel min­des­tens 24 Werk­ta­ge pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeit­ge­ber ist dazu ver­pflich­tet, den Arbeit­neh­mern ihren Urlaubs­an­spruch zu gewäh­ren und ihn ent­spre­chend zu doku­men­tie­ren. Urlaubs­an­spruch kann jedoch auch durch Krank­heit oder ande­re Fehl­zei­ten beein­flusst wer­den.

  • Urtei­le des BAG zur Impf­pflicht: Lohn­an­spruch und Abmah­nung bei Ver­stoß

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    Urtei­le des BAG zur Impf­pflicht: Lohn­an­spruch und Abmah­nung bei Ver­stoß

    Die COVID-19-Pan­de­mie hat nicht nur die öffent­li­che Gesund­heit, son­dern auch das Arbeits­recht auf den Prüf­stand gestellt. Beson­ders inter­es­sant sind zwei kürz­li­che Urtei­le des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG), die zei­gen, wie tief­grei­fend die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht in arbeits­recht­li­che Ent­schei­dun­gen ein­greift. Hier sind die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se aus den Fäl­len 5 AZR 192/23 und 5 AZR 167/23. Die Fra­ge, ob Arbeit­ge­ber…