Urlaubsanspruch

Der Urlaubs­an­spruch bezeich­net das Recht eines Beschäf­tig­ten auf bezahl­te Frei­zeit von der Arbeit. In Deutsch­land ist der Urlaubs­an­spruch im Bun­des­ur­laubs­ge­setz gere­gelt und beträgt in der Regel min­des­tens 24 Werk­ta­ge pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeit­ge­ber ist dazu ver­pflich­tet, den Arbeit­neh­mern ihren Urlaubs­an­spruch zu gewäh­ren und ihn ent­spre­chend zu doku­men­tie­ren. Urlaubs­an­spruch kann jedoch auch durch Krank­heit oder ande­re Fehl­zei­ten beein­flusst wer­den.