Verhältnismäßigkeit

Ver­hält­nis­mä­ßig­keit ist ein juris­ti­sches Prin­zip, das besagt, dass staat­li­che Maß­nah­men oder Ein­grif­fe in die Rech­te von Bür­gern ange­mes­sen, erfor­der­lich und geeig­net sein müs­sen, um ein legi­ti­mes Ziel zu errei­chen. Die­ses Prin­zip dient dazu, die Grund­rech­te der Bür­ger zu schüt­zen und eine Balan­ce zwi­schen den Inter­es­sen des Staa­tes und den Rech­ten des Ein­zel­nen zu gewähr­leis­ten. In ande­ren Wor­ten, Ver­hält­nis­mä­ßig­keit bedeu­tet, dass eine Maß­nah­me nicht über das hin­aus­ge­hen soll­te, was not­wen­dig ist, um ein bestimm­tes Ziel zu errei­chen.