Verhältnismäßigkeit

Ver­hält­nis­mä­ßig­keit ist ein juris­ti­sches Prin­zip, das besagt, dass staat­li­che Maß­nah­men oder Ein­grif­fe in die Rech­te von Bür­gern ange­mes­sen, erfor­der­lich und geeig­net sein müs­sen, um ein legi­ti­mes Ziel zu errei­chen. Die­ses Prin­zip dient dazu, die Grund­rech­te der Bür­ger zu schüt­zen und eine Balan­ce zwi­schen den Inter­es­sen des Staa­tes und den Rech­ten des Ein­zel­nen zu gewähr­leis­ten. In ande­ren Wor­ten, Ver­hält­nis­mä­ßig­keit bedeu­tet, dass eine Maß­nah­me nicht über das hin­aus­ge­hen soll­te, was not­wen­dig ist, um ein bestimm­tes Ziel zu errei­chen.

  • Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt: Coro­na-Ver­samm­lungs­ver­bo­te in Sach­sen waren unver­hält­nis­mä­ßig

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    Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt: Coro­na-Ver­samm­lungs­ver­bo­te in Sach­sen waren unver­hält­nis­mä­ßig

    In einem weg­wei­sen­den Urteil vom 21. Juni 2023 (Akten­zei­chen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ent­schie­den, dass die wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie in Sach­sen ver­häng­ten Ver­samm­lungs­ver­bo­te unver­hält­nis­mä­ßig waren. Die Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung vom 17. April 2020 hat­te grund­sätz­lich alle Ver­an­stal­tun­gen, Ver­samm­lun­gen und sons­ti­gen Ansamm­lun­gen unter­sagt. Aus­nah­men konn­ten nur durch den zustän­di­gen Land­kreis oder die zustän­di­ge kreis­freie…