Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besagt, dass staatliche Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen müssen. Das bedeutet, dass die Einschränkung von Grundrechten oder die Durchführung von Eingriffen nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie zur Erreichung eines legitimen Ziels notwendig und verhältnismäßig ist. Dabei müssen die Vorteile der Maßnahme die Nachteile für die Betroffenen überwiegen und es dürfen keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein wichtiger Grundsatz des Rechtsstaatsprinzips und dient dem Schutz der individuellen Freiheitsrechte.

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In einem wegweisenden Urteil vom 21. Juni 2023 (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die während der Corona-Pandemie in Sachsen verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig waren. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 hatte grundsätzlich alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Ausnahmen konnten nur durch den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie…