Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das es den Menschen ermöglicht, sich friedlich zu versammeln, um ihre Meinungen und Interessen auszudrücken. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie und ermöglicht es den Bürgern, ihre Anliegen öffentlich zu artikulieren und politischen Druck auszuüben. Die Versammlungsfreiheit kann jedoch eingeschränkt werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder die Rechte anderer gefährdet sind.

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In einem wegweisenden Urteil vom 21. Juni 2023 (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die während der Corona-Pandemie in Sachsen verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig waren. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 hatte grundsätzlich alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Ausnahmen konnten nur durch den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie…