Versammlungsverbot

Ein Ver­samm­lungs­ver­bot ist eine behörd­li­che Anord­nung, die das Zusam­men­kom­men von Men­schen in grö­ße­ren Grup­pen unter­sagt. Es wird in der Regel aus Grün­den der öffent­li­chen Sicher­heit oder Gesund­heit erlas­sen, um bei­spiels­wei­se die Ver­brei­tung von Krank­hei­ten ein­zu­däm­men oder gewalt­sa­me Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. Das Ver­samm­lungs­ver­bot kann zeit­lich begrenzt sein und kann mit Stra­fen bei Zuwi­der­hand­lung ver­bun­den sein.