Ein Versammlungsverbot ist eine behördliche Anordnung, die das Zusammenkommen von Menschen in größeren Gruppen untersagt. Es wird in der Regel aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit erlassen, um beispielsweise die Verbreitung von Krankheiten einzudämmen oder gewaltsame Auseinandersetzungen zu verhindern. Das Versammlungsverbot kann zeitlich begrenzt sein und kann mit Strafen bei Zuwiderhandlung verbunden sein.

/
In einem wegweisenden Urteil vom 21. Juni 2023 (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die während der Corona-Pandemie in Sachsen verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig waren. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 hatte grundsätzlich alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Ausnahmen konnten nur durch den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie…