Verstaatlichung

Die Ver­staat­li­chung bezeich­net den Pro­zess, bei dem pri­va­te Unter­neh­men oder Eigen­tum in den Besitz des Staa­tes über­ge­hen. Dies kann durch ver­schie­de­ne Maß­nah­men wie Ent­eig­nung oder Über­nah­me von Akti­en­an­tei­len erfol­gen. Ziel der Ver­staat­li­chung ist es oft, die Kon­trol­le über stra­te­gisch wich­ti­ge Berei­che der Wirt­schaft zu erlan­gen und die Inter­es­sen des Staa­tes zu schüt­zen. Die­ser Ein­griff in die Wirt­schaft kann jedoch auch kon­tro­vers dis­ku­tiert wer­den, da er die Rol­le des Staa­tes in der Markt­wirt­schaft beein­flusst.