Zwangsarbeit

Zwangs­ar­beit bezeich­net jede Form von Arbeit oder Dienst­leis­tung, die von einer Per­son unter Andro­hung einer Stra­fe ver­langt wird und für die sie sich nicht frei­wil­lig zur Ver­fü­gung gestellt hat. Sie stellt eine schwer­wie­gen­de Men­schen­rechts­ver­let­zung dar und ist völ­ker­recht­lich, ins­be­son­de­re durch die Über­ein­kom­men der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on (ILO), welt­weit ver­bo­ten. Zu ihren Erschei­nungs­for­men zäh­len unter ande­rem moder­ne Skla­ve­rei, Schuld­knecht­schaft sowie staat­lich ange­ord­ne­te Arbeit in Straf­la­gern. Ent­schei­dend ist dabei stets das Aus­nut­zen einer Zwangs­la­ge durch phy­si­schen oder psy­chi­schen Druck, um die Arbeits­kraft gegen den frei­en Wil­len des Betrof­fe­nen zu ver­wer­ten.


  • Die Jahrhunderterklärung der ILO: Ein Fahrplan für die Zukunft der Arbeit

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    Die Jahrhunderterklärung der ILO: Ein Fahrplan für die Zukunft der Arbeit

    Die Inter­na­tio­na­le Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on (ILO) hat seit ihrer Grün­dung im Jahr 1919 eine Schlüs­sel­rol­le in der For­mung glo­ba­ler Arbeits­stan­dards gespielt. Ihre Initia­ti­ven und Erklä­run­gen sind ent­schei­dend, um fai­re Arbeits­be­din­gun­gen welt­weit zu för­dern. Ein Mei­len­stein in der Geschich­te der ILO ist die Jahr­hun­dert­erklä­rung über die grund­le­gen­den Prin­zi­pi­en und Rech­te bei der Arbeit, die 1998 ver­ab­schie­det wur­de. Die­se…