Optimales Licht am Arbeitsplatz: Gesundheit, Produktivität und Rechtliche Anforderungen

Optimales Licht am Arbeitsplatz: Gesundheit, Produktivität und Rechtliche Anforderungen

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Die Qua­li­tät der Beleuch­tung am Arbeits­platz ist weit mehr als eine Fra­ge der blo­ßen Hel­lig­keit. Sie beein­flusst maß­geb­lich die Gesund­heit, das Wohl­be­fin­den und die Leis­tungs­fä­hig­keit der Beschäf­tig­ten. Eine unzu­rei­chen­de oder schlecht kon­zi­pier­te Beleuch­tung kann weit­rei­chen­de nega­ti­ve Fol­gen haben, von Augen­be­las­tun­gen und Kopf­schmer­zen bis hin zu Kon­zen­tra­ti­ons­schwä­chen und einer sin­ken­den Pro­duk­ti­vi­tät. Umge­kehrt för­dert eine ergo­no­misch gestal­te­te Arbeits­platz­be­leuch­tung nicht nur das Wohl­be­fin­den, son­dern stei­gert auch die Moti­va­ti­on und Effi­zi­enz.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Normen für die Arbeitsplatzbeleuchtung

In Deutsch­land regeln meh­re­re Vor­schrif­ten und Nor­men die Beleuch­tung von Arbeits­stät­ten, um den Schutz und die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten zu gewähr­leis­ten. Die grund­le­gen­den Anfor­de­run­gen sind in der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (Arb­StättV) fest­ge­legt. Die­se Ver­ord­nung bil­det die Basis und wird durch detail­lier­te­re Tech­ni­sche Regeln für Arbeits­stät­ten (ASR) kon­kre­ti­siert.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4

Die ASR A3.4 „Beleuch­tung und Sicht­ver­bin­dung“ ist von zen­tra­ler Bedeu­tung für die Pla­nung und den Betrieb von Beleuch­tungs­an­la­gen in Arbeits­stät­ten. Sie legt fest, dass alle Arbeits­räu­me so beleuch­tet sein müs­sen, dass eine siche­re und effi­zi­en­te Tätig­keit gewähr­leis­tet ist. Die ASR A3.4 unter­schei­det dabei zwi­schen ver­schie­de­nen Beleuch­tungs­ar­ten, ein­schließ­lich der All­ge­mein­be­leuch­tung, die eine gleich­mä­ßi­ge Aus­leuch­tung des gesam­ten Raums sichern soll. Eine wich­ti­ge Neue­rung der ASR A3.4 von Mai 2023 ist die expli­zi­te Berück­sich­ti­gung der Sicht­ver­bin­dung nach außen, da Tages­licht als ange­nehms­te Beleuch­tung emp­fun­den wird und das Wohl­be­fin­den stei­gert. Arbeit­ge­ber kön­nen zwar von den Vor­ga­ben der ASR abwei­chen, müs­sen dann jedoch im Rah­men einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung nach­wei­sen, dass sie mit ande­ren Maß­nah­men den glei­chen Arbeits- und Gesund­heits­schutz gewähr­leis­ten.

Die Europäische Norm DIN EN 12464–1

Ergän­zend zur ASR A3.4 gibt die DIN EN 12464–1 „Licht und Beleuch­tung – Beleuch­tung von Arbeits­stät­ten – Teil 1: Arbeits­stät­ten in Innen­räu­men“ detail­lier­te Richt­wer­te für die Aus­leuch­tung von Arbeits­plät­zen vor. Die­se euro­päi­sche Norm defi­niert Beleuch­tungs­an­for­de­run­gen, die dem Seh­kom­fort und der Seh­leis­tung von Per­so­nen mit nor­ma­lem oder kor­ri­gier­tem Seh­ver­mö­gen gerecht wer­den. Sie berück­sich­tigt dabei alle übli­chen Sehauf­ga­ben, inklu­si­ve derer an Bild­schirm­ar­beits­plät­zen. Die Norm ist ein wich­ti­ger Leit­fa­den für eine gesun­de, siche­re und pro­duk­ti­ve Licht­ge­stal­tung in viel­fäl­ti­gen Arbeits­um­ge­bun­gen wie Büros, Indus­trie­hal­len oder dem Gesund­heits­we­sen.

Ergonomische Arbeitsplatzbeleuchtung: Mehr als nur Helligkeit

Ergo­no­mi­sche Arbeits­platz­be­leuch­tung zielt dar­auf ab, Licht­ver­hält­nis­se zu schaf­fen, die sowohl die Sicher­heit und Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter för­dern als auch die Erfül­lung von Sehauf­ga­ben opti­mie­ren. Eine sol­che Beleuch­tung hat einen erheb­li­chen posi­ti­ven Effekt auf Stim­mung, Wohl­be­fin­den und Leis­tung der Mit­ar­bei­ter.

Die Bedeutung des Tageslichts

Das natür­li­che Tages­licht ist die ange­nehms­te Beleuch­tung für den Men­schen und soll­te, wo immer mög­lich, maxi­mal genutzt wer­den. Es unter­stützt den natür­li­chen Schlaf-Wach-Rhyth­mus (zir­ka­dia­nen Rhyth­mus) und kann Müdig­keit redu­zie­ren. Räu­me soll­ten daher aus­rei­chend Tages­licht erhal­ten und über eine Sicht­ver­bin­dung nach außen ver­fü­gen.

Kriterien der künstlichen Beleuchtung

Da Tages­licht nicht immer aus­rei­chend vor­han­den ist, muss es durch künst­li­che Beleuch­tung ergänzt wer­den, die alle licht­tech­ni­schen Güte­merk­ma­le erfüllt. Wich­ti­ge Kri­te­ri­en hier­bei sind:

  • Beleuch­tungs­ni­veau (Lux-Wer­te): Die Hel­lig­keit des Lichts, das auf eine Flä­che fällt.
  • Gleich­mä­ßig­keit der Beleuch­tung: Eine gleich­mä­ßi­ge Aus­leuch­tung ver­hin­dert Augen­be­las­tun­gen und Kon­zen­tra­ti­ons­stö­run­gen.
  • Begren­zung von Blen­dung (UGR-Wert): Stö­ren­de Direkt- oder Reflex­blen­dung muss ver­mie­den wer­den.
  • Licht­rich­tung und Schat­tig­keit: Eine ange­mes­se­ne Schat­ten­wir­kung ist wich­tig für die Erkenn­bar­keit von Gegen­stän­den. Licht­quel­len soll­ten idea­ler­wei­se seit­lich ange­ord­net sein.
  • Licht­far­be und Farb­wie­der­ga­be (Ra-Wert): Die Farb­tem­pe­ra­tur soll­te je nach Tätig­keit und gewünsch­ter Atmo­sphä­re gewählt wer­den (z.B. Neu­tral­weiß für Büros) und eine gute Farb­wie­der­ga­be gewähr­leis­ten.
  • Flim­mer­frei­heit: Flim­mern kann Augen­be­las­tun­gen ver­ur­sa­chen und soll­te ver­mie­den wer­den.

Lux-Werte am Arbeitsplatz: Konkrete Anforderungen

Die Beleuch­tungs­stär­ke, gemes­sen in Lux (lx), vari­iert je nach Art der Tätig­keit und des Arbeits­be­reichs. Die ASR A3.4 und DIN EN 12464–1 geben hier­für kon­kre­te Min­dest­wer­te vor.

Mindestbeleuchtungsstärken nach Tätigkeit

  • Büro­ar­beits­plät­ze (Schrei­ben, Lesen, Daten­ver­ar­bei­tung): Eine Min­dest­be­leuch­tungs­stär­ke von 500 Lux hori­zon­tal auf der Arbeits­flä­che ist erfor­der­lich.
  • Umge­bungs­be­rei­che im Büro: Im umlie­gen­den Raum­be­reich sind min­des­tens 300 Lux not­wen­dig.
  • Prä­zi­se Arbei­ten (z.B. Labo­re, Fein­me­cha­nik): Hier sind min­des­tens 1000 Lux vor­ge­schrie­ben.
  • Manu­el­les tech­ni­sches Zeich­nen: Wer­te von 750 Lux oder mehr sind emp­foh­len.
  • Lager­räu­me mit Lese­auf­ga­ben: 200 Lux.
  • Ver­kehrs­we­ge und Flu­re ohne Fahr­zeug­ver­kehr: 50 Lux.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass für älte­re oder seh­be­ein­träch­tig­te Mit­ar­bei­ter oft höhe­re Lux-Wer­te (zwi­schen 750 und 1500 Lux) vor­teil­haft sind, da die Seh­leis­tung mit dem Alter abnimmt. Die Beleuch­tungs­stär­ke soll­te zudem indi­vi­du­ell anpass­bar sein.

Der UGR-Wert: Maß für die Blendungsbegrenzung

Ein wei­te­rer ent­schei­den­der Fak­tor für eine ergo­no­mi­sche Beleuch­tung ist die Begren­zung der Blen­dung. Der UGR-Wert (Uni­fied Gla­re Rating) ist eine dimen­si­ons­lo­se Kenn­zahl, die die psy­cho­lo­gi­sche Blen­dung einer Beleuch­tungs­an­la­ge im Innen­raum bewer­tet. Er reicht auf einer Ska­la von 10 bis 30, wobei ein klei­ne­rer Wert eine gerin­ge­re Blen­dung bedeu­tet.

UGR-Anforderungen für Büros

Für Büros und Bild­schirm­ar­beits­plät­ze ist ein UGR-Wert von maxi­mal 19 obli­ga­to­risch. Ein UGR-Wert von 19 bedeu­tet, dass sich etwa 65 % der Beob­ach­ter durch die Blen­dung gera­de nicht gestört füh­len. Für Tätig­kei­ten wie tech­ni­sches Zeich­nen wird sogar ein UGR-Wert unter 16 emp­foh­len. Der UGR-Wert ist kei­ne rei­ne Eigen­schaft einer Leuch­te, son­dern wird durch das Zusam­men­spiel von Raum­be­schaf­fen­heit, Ober­flä­chen­hel­lig­keit, Art und Ver­tei­lung der Leuch­ten sowie der Beob­ach­ter­po­si­ti­on beein­flusst. Er muss berech­net wer­den und kann nicht direkt gemes­sen wer­den.

Gesundheitsrisiken und Produktivitätsverlust durch schlechtes Licht

Die Aus­wir­kun­gen unzu­rei­chen­der Beleuch­tung gehen weit über blo­ßes Unbe­ha­gen hin­aus. Sie stel­len ernst­haf­te Gesund­heits­ri­si­ken dar und füh­ren zu spür­ba­ren Pro­duk­ti­vi­täts­ein­bu­ßen.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Schlech­tes Licht kann eine Viel­zahl von gesund­heit­li­chen Beschwer­den her­vor­ru­fen:

  • Augen­be­las­tung: Tro­cke­ne, bren­nen­de, trä­nen­de oder flim­mern­de Augen sowie Seh­be­schwer­den sind häu­fi­ge Fol­gen. Das Gehirn muss dop­pelt arbei­ten, um schlech­te Sicht aus­zu­glei­chen.
  • Kopf­schmer­zen: Sowohl zu wenig als auch zu viel oder grel­les Licht kann zu Kopf­schmer­zen füh­ren.
  • Mus­ku­los­ke­letta­le Beschwer­den: Fehl­hal­tun­gen, um bes­ser sehen zu kön­nen, kön­nen zu Pro­ble­men im Schul­ter- und Nacken­be­reich füh­ren.
  • Stö­rung des Schlaf-Wach-Rhyth­mus: Beson­ders kal­tes, blau­sti­chi­ges Licht am Abend kann den zir­ka­dia­nen Rhyth­mus stö­ren und zu Schlaf­pro­ble­men füh­ren.
  • Psy­chi­sche Belas­tung: Schlech­te Beleuch­tung kann Stress ver­stär­ken, Reiz­bar­keit her­vor­ru­fen und sogar depres­si­ve Ver­stim­mun­gen begüns­ti­gen. Das Wohl­be­fin­den lei­det, wenn Mit­ar­bei­ter im Dun­keln arbei­ten müs­sen.

Auswirkungen auf die Produktivität

Der direk­te Zusam­men­hang zwi­schen opti­ma­ler Beleuch­tung und Pro­duk­ti­vi­tät ist viel­fach belegt. Eine unzu­rei­chen­de Beleuch­tung führt zu:

  • Ver­min­der­ter Kon­zen­tra­ti­on: Mit­ar­bei­ter schal­ten in den „Nacht­mo­dus“, was Müdig­keit und Kon­zen­tra­ti­ons­pro­ble­me zur Fol­ge hat.
  • Erhöh­ter Feh­ler­quo­te: Details wer­den über­se­hen, Zah­len falsch gele­sen. Dies stei­gert das Unfall­ri­si­ko.
  • Sin­ken­der Moti­va­ti­on: Wer sich unwohl fühlt, arbei­tet unmo­ti­vier­ter und lang­sa­mer.

Unter­neh­men, die in eine opti­mier­te Arbeits­platz­be­leuch­tung inves­tie­ren, pro­fi­tie­ren von gestei­ger­ter Moti­va­ti­on, ver­bes­ser­ter Kon­zen­tra­ti­on und höhe­rer Leis­tungs­fä­hig­keit ihrer Mit­ar­bei­ter, was sich lang­fris­tig posi­tiv auf den Unter­neh­mens­er­folg aus­wirkt.

Fazit

Die Bedeu­tung einer opti­ma­len Beleuch­tung am Arbeits­platz kann nicht hoch genug ein­ge­schätzt wer­den. Sie ist ein ent­schei­den­der Fak­tor für die Gesund­heit, Sicher­heit und Pro­duk­ti­vi­tät der Mit­ar­bei­ter. Deut­sche und euro­päi­sche Vor­schrif­ten wie die Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung (Arb­StättV), die ASR A3.4 und die DIN EN 12464–1 legen kla­re Anfor­de­run­gen an die Beleuch­tungs­qua­li­tät fest, von den erfor­der­li­chen Lux-Wer­ten für unter­schied­li­che Tätig­kei­ten bis zur Begren­zung der Blen­dung durch den UGR-Wert. Die Inte­gra­ti­on von aus­rei­chend Tages­licht, die Wahl der rich­ti­gen Licht­far­be und Farb­wie­der­ga­be sowie die Mini­mie­rung von Flim­mern sind eben­so wich­tig wie die Ein­hal­tung spe­zi­fi­scher Hel­lig­keits­ni­veaus. Inves­ti­tio­nen in eine ergo­no­mi­sche Beleuch­tung sind daher kei­ne rei­ne Kos­ten­fra­ge, son­dern eine stra­te­gi­sche Maß­nah­me, die sich durch gerin­ge­re Gesund­heits­ri­si­ken, höhe­re Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit und spür­ba­re Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­run­gen aus­zahlt. Unter­neh­men, die die­se Aspek­te berück­sich­ti­gen, schaf­fen nicht nur ein gesün­de­res Arbeits­um­feld, son­dern för­dern aktiv den Erfolg ihres Geschäfts.