Tag der See­fah­rer: Eine Wür­di­gung der Hel­den der Welt­mee­re

Stel­len Sie sich ein Leben auf hoher See vor, fern­ab von Fami­lie und Freun­den, oft unter schwie­ri­gen Bedin­gun­gen und mit lan­gen Arbeits­zei­ten. See­leu­te sind die unsicht­ba­ren Hel­den der Welt­wirt­schaft, die sicher­stel­len, dass Waren und Güter rund um den Glo­bus trans­por­tiert wer­den. Am 25. Juni wird jedes Jahr der Tag der See­fah­rer gefei­ert, um die enor­men Bei­trä­ge die­ser Men­schen zu wür­di­gen und auf ihre Her­aus­for­de­run­gen auf­merk­sam zu machen.

Die Bedeu­tung des Tages der See­fah­rer

His­to­ri­scher Hin­ter­grund und Bedeu­tung

Der Tag der See­fah­rer wur­de 2010 durch die Inter­na­tio­nal Mari­ti­me Orga­niza­ti­on (IMO) ein­ge­führt, um das Bewusst­sein für die ent­schei­den­de Rol­le der See­leu­te in der glo­ba­len Wirt­schaft zu schär­fen und die Her­aus­for­de­run­gen her­vor­zu­he­ben, denen sie gegen­über­ste­hen. See­leu­te trans­por­tie­ren über 80% des welt­wei­ten Waren­han­dels, oft unter extre­men Bedin­gun­gen und mit erheb­li­chen per­sön­li­chen Opfern.

Arbeits­recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen

Das See­ar­beits­ge­setz (See­ArbG)

Das See­ar­beits­ge­setz (See­ArbG) ist das zen­tra­le Regel­werk, das die Arbeits­be­din­gun­gen für See­leu­te auf deut­schen Schif­fen regelt. Es deckt eine Viel­zahl von Aspek­ten ab und sorgt dafür, dass die Rech­te der See­leu­te geschützt wer­den.

Gel­tungs­be­reich und Anfor­de­run­gen

  • Gel­tungs­be­reich: Gilt für alle Kauf­fahrt­ei­schif­fe unter deut­scher Flag­ge.
  • Arbeits­zei­ten: Eine Min­destru­he­zeit von 10 Stun­den in jedem 24-Stun­den-Zeit­raum und 77 Stun­den in jedem 7‑Ta­ges-Zeit­raum.
  • Min­dest­ur­laub: Anspruch auf 30 Kalen­der­ta­ge Urlaub pro Jahr.
  • Lohn und Heu­er­ver­trä­ge: Beson­de­re Rege­lun­gen für aus­län­di­sche Nicht-EU-See­leu­te.

Inter­na­tio­na­le See­ar­beits­kon­ven­ti­on (MLC 2006)

Die See­ar­beits­kon­ven­ti­on von 2006 (MLC 2006) stellt sicher, dass See­leu­te welt­weit unter men­schen­wür­di­gen Bedin­gun­gen arbei­ten kön­nen. Sie umfasst Stan­dards zur Arbeits­zeit, Ruhe­zeit, Unter­kunft, Ver­pfle­gung und Gesund­heits­ver­sor­gung.

  • Arbeits­be­din­gun­gen: Ver­bes­ser­te Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen welt­weit.
  • Durch­set­zung: Natio­na­le Behör­den sind ver­ant­wort­lich für die Ein­hal­tung der Stan­dards.

Gewerk­schaft­li­che Bemü­hun­gen und For­de­run­gen

Die Rol­le von ver.di

Die Gewerk­schaft ver.di spielt eine zen­tra­le Rol­le bei der Ver­hand­lung und Durch­set­zung von Arbeits­be­din­gun­gen für See­leu­te. Sie for­dert siche­re Arbeits­be­din­gun­gen und die Ein­hal­tung von gesetz­li­chen Vor­schrif­ten nicht nur am Tag der See­fah­rer, son­dern das gan­ze Jahr über.

„Die See­leu­te müs­sen als das Rück­grat der glo­ba­li­sier­ten Wirt­schaft aner­kannt und ent­spre­chend geschützt wer­den.“, so ein Spre­cher von ver.di.

Her­aus­for­de­run­gen und Zukunfts­aus­sich­ten

Trotz bestehen­der Geset­ze und inter­na­tio­na­ler Abkom­men gibt es noch vie­le Her­aus­for­de­run­gen. Lan­ge Arbeits­zei­ten, Iso­la­ti­on und unsi­che­re Arbeits­be­din­gun­gen sind nach wie vor weit­ver­brei­tet. Es ist ent­schei­dend, dass Regie­run­gen, Orga­ni­sa­tio­nen und die Öffent­lich­keit wei­ter­hin auf die­se The­men auf­merk­sam machen und sich für die Ver­bes­se­rung der Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen von See­leu­ten ein­set­zen.

Zusam­men­fas­sung

Der Tag der See­fah­rer ist nicht nur eine Gele­gen­heit, die Bei­trä­ge der See­leu­te zu wür­di­gen, son­dern auch um auf die Her­aus­for­de­run­gen und Arbeits­be­din­gun­gen auf­merk­sam zu machen, denen sie täg­lich gegen­über­ste­hen. Durch das See­ar­beits­ge­setz (See­ArbG) und die Inter­na­tio­na­le See­ar­beits­kon­ven­ti­on (MLC 2006) wer­den wich­ti­ge Schutz­maß­nah­men gewähr­leis­tet, doch es bleibt noch viel zu tun. Gewerk­schaf­ten wie ver.di spie­len eine ent­schei­den­de Rol­le, um sicher­zu­stel­len, dass die Rech­te der See­leu­te respek­tiert und ver­bes­sert wer­den.

Quel­len:

  1. Deut­sche Flag­ge — Arbeits­zei­ten
  2. Dani­el Wei­gert — See­ar­beits­recht
  3. ver.di — Pres­se­mit­tei­lung
  4. Geset­ze im Inter­net — See­ArbG
  5. Welt.de — See­ar­beits­kon­ven­ti­on

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