Viele Menschen, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, stehen irgendwann vor der Frage: Lohnt sich das noch? Angesichts sinkender Renditen oder geänderter Lebensumstände erwägen Sparer oft eine Kündigung, um das Kapital freizusetzen oder die monatlichen Beiträge einzusparen. Doch Vorsicht: Eine vorschnelle Kündigung kann erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Dieser Artikel beleuchtet die Fallstricke einer Riester-Kündigung und zeigt auf, welche klügeren Alternativen zur Verfügung stehen, um die Altersvorsorge verantwortungsvoll zu gestalten.
Kündigung des Riester-Vertrags: Ein teures Unterfangen
Grundsätzlich kann ein Riester-Vertrag jederzeit gekündigt werden, unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeit und einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Eine vorzeitige Auszahlung des Riester-Guthabens wird jedoch als förderschädlich eingestuft und ist in der Regel mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.
Die Hauptnachteile einer Kündigung umfassen:
- Rückzahlung der staatlichen Förderung: Alle erhaltenen staatlichen Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) und die gewährten Steuervorteile müssen an den Staat zurückgezahlt werden. Dies kann einen Großteil des angesparten Kapitals aufzehren. Im ersten Halbjahr 2025 betrug die durchschnittliche Rückzahlung der Förderung laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) rund 2.500 Euro pro Vertrag, davon etwa 1.750 Euro Zulagen und 750 Euro Steuern.
- Verlust zukünftiger Ansprüche: Mit der Kündigung verlieren Sie nicht nur die Möglichkeit, weiterhin staatliche Zulagen und Steuervorteile zu erhalten, sondern verzichten auch auf eine zusätzliche lebenslange Rente im Alter.
- Anfallende Kosten: Neben der Rückforderung der Förderung behalten die Anbieter in der Regel auch bereits gezahlte Abschluss‑, Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren ein. Bei einer Kündigung vor Ablauf der ersten fünf Jahre können zudem noch nicht verrechnete Abschlusskosten abgezogen werden.
Im schlimmsten Fall kann die Summe der Rückforderungen und Kosten das angesparte Kapital übersteigen, sodass Sie sogar Geld nachzahlen müssen.
Rückkaufswert der Riester-Rente: Was bleibt wirklich übrig?
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei einer Kündigung tatsächlich ausgezahlt bekommen. Dieser Wert ist oft deutlich niedriger als das Vertragsguthaben oder die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge. Die Berechnung des Rückkaufswertes berücksichtigt verschiedene Abzüge:
- Vertragsguthaben: Das ist der Betrag, der sich aktuell in Ihrem Vertrag befindet.
- Abzug von Kosten: Abschlusskosten, Verwaltungskosten und gegebenenfalls Stornokosten für die vorzeitige Kündigung werden vom Guthaben abgezogen.
- Rückforderung der staatlichen Förderung: Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt die Höhe der zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteile, die dann ebenfalls vom Guthaben abgezogen werden.
Ein anschauliches Beispiel zeigt die drastischen Reduzierungen: Von einem Vertragsguthaben von 9.000 Euro nach fünf Jahren können nach Abzug von Steuervorteilen (2.125 Euro) und Zulagen (875 Euro) nur noch 6.000 Euro als Auszahlung übrig bleiben, obwohl Sie effektiv 7.500 Euro eingezahlt haben – ein Verlust von 1.500 Euro.
Steuerliche Folgen einer Riester-Kündigung
Neben dem Verlust der Zulagen hat die Kündigung eines Riester-Vertrags auch erhebliche steuerliche Konsequenzen. Der Staat stuft die vorzeitige Auszahlung als „schädliche Verwendung“ ein (§ 93 EStG).
- Nachversteuerung von Steuervorteilen: Haben Sie in der Ansparphase Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht und dadurch eine Steuerersparnis erzielt (im Rahmen der Günstigerprüfung), müssen diese Steuervorteile bei Kündigung zurückgezahlt bzw. nachversteuert werden.
- Besteuerung des Rückkaufswertes: Der ausgezahlte Rückkaufswert wird in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ (§ 22 EStG) behandelt und muss in Ihrer Steuererklärung angegeben und entsprechend versteuert werden. Dies kann die Auszahlungssumme weiter minimieren. Auch eventuelle Kapitalerträge wie Zinsen oder Fondsgewinne unterliegen dieser nachgelagerten Besteuerung. Der Riester-Anbieter meldet den steuerpflichtigen Betrag elektronisch an das Finanzamt.
Es ist daher ratsam, die voraussichtlichen Abzüge und die daraus resultierende Auszahlungssumme vor einer Kündigung genau zu prüfen.
Alternativen zur Kündigung: Klüger handeln
Angesichts der hohen finanziellen Einbußen ist eine Kündigung des Riester-Vertrags selten die beste Lösung. Es gibt jedoch mehrere sinnvolle Alternativen, um Verluste zu vermeiden oder die Vertragsgestaltung anzupassen.
Riester-Vertrag beitragsfrei stellen
Die Beitragsfreistellung, also das Ruhenlassen des Vertrags, ist oft die bessere Alternative zur Kündigung.
- Funktionsweise: Sie stellen die Einzahlungen in Ihren Riester-Vertrag ein, ohne ihn zu kündigen. Das bis dahin angesparte Guthaben, inklusive der staatlichen Zulagen, bleibt im Vertrag erhalten und arbeitet weiter für Ihre Rente.
- Vorteile: Sie müssen keine staatlichen Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen. Der Vertrag bleibt bestehen und kann jederzeit wieder aktiviert werden, sobald sich Ihre finanzielle Situation verbessert. Bei fondsgebundenen Verträgen können Sie weiterhin vom Zinseszinseffekt profitieren.
- Nachteile: Während der Beitragsfreistellung erhalten Sie keine neuen Zulagen und können keine weiteren Steuervorteile geltend machen. Zudem laufen die Verwaltungskosten des Anbieters weiter und schmälern das bestehende Guthaben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Verlust des Pfändungsschutzes: Die Riester-Rente ist grundsätzlich pfändungssicher, verliert diesen Schutz aber, sobald keine staatliche Förderung mehr beantragt wird.
Riester-Anbieter wechseln
Wenn Sie mit den Konditionen Ihres aktuellen Riester-Vertrags unzufrieden sind (z.B. wegen hoher Kosten oder schwacher Rendite), können Sie den Anbieter wechseln.
- Vorteile: Das bisherige Vertragsguthaben wird auf den neuen Vertrag übertragen, und Sie behalten dabei die gesamte staatliche Förderung. Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter kann das Übertragsguthaben, sofern es die Beitragsgarantie übersteigt, zum neuen Garantieguthaben werden. Ein Wechsel kann insbesondere zu Riester-Fondssparplänen sinnvoll sein, da diese oft deutlich niedrigere jährliche Gebühren aufweisen als Rentenversicherungen.
- Kosten: Ein Anbieterwechsel ist in der Regel mit Kosten verbunden. Beim alten Anbieter fallen oft Wechselgebühren von 50 bis 150 Euro an. Zudem können beim neuen Vertrag erneut Abschlusskosten fällig werden, die über die ersten fünf Jahre verteilt verrechnet werden.
- Vorgehen: Informieren Sie Ihren alten Anbieter über den Wechsel und teilen Sie ihm mit, dass das Guthaben auf den neuen Vertrag übertragen werden soll. Stellen Sie beim neuen Anbieter einen Zulage- oder Dauerzulageantrag, um die Förderung zu sichern.
Beiträge reduzieren
Statt den Vertrag vollständig beitragsfrei zu stellen, können Sie auch die monatlichen Beiträge reduzieren. Dies kann eine Option sein, wenn Sie die volle Förderung nicht mehr erhalten können oder möchten, aber weiterhin einen Beitrag leisten wollen. Beachten Sie, dass eine Reduzierung unter den Mindestbeitrag dazu führen kann, dass die volle staatliche Zulage nicht mehr gewährt wird.
Wohn-Riester statt Kündigung
Wenn Sie den Riester-Vertrag für den Kauf, Bau oder die Renovierung einer selbstgenutzten Immobilie nutzen möchten, gibt es den Wohn-Riester. Dies ist eine der wenigen Ausnahmen, bei der das Kapital entnommen werden kann, ohne dass es als förderschädlich eingestuft wird. Sie behalten dabei alle bisherigen Förderungen. Das entnommene Kapital wird allerdings erst ab Rentenbeginn steuerlich wie eine normale Rente behandelt.
Andere Altersvorsorge-Optionen prüfen
Sollte die Riester-Rente langfristig nicht mehr zu Ihren Zielen passen, ist es sinnvoll, sich über alternative Altersvorsorgeoptionen zu informieren.
- Rürup-Rente (Basisrente): Sie ist ebenfalls staatlich gefördert (Steuervorteile) und als lebenslange Leibrente konzipiert. Sie ist jedoch weniger flexibel als Riester und kann nicht beliebig gekündigt oder kapitalisiert werden.
- Private Altersvorsorgedepots / ETFs: Diese bieten oft höhere Renditechancen und deutlich mehr Flexibilität bei Ein- und Auszahlungen. Sie sind allerdings nicht staatlich gefördert und beinhalten kein Kapitalerhaltsversprechen wie die Riester-Rente. Robo-Advisors können hier eine kosteneffiziente Möglichkeit sein.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Eine attraktive Option, die oft vom Arbeitgeber bezuschusst wird und Steuervorteile bietet.
Fazit
Die Kündigung eines Riester-Vertrags ist in den allermeisten Fällen ein finanzielles Minusgeschäft. Die Rückzahlung der staatlichen Zulagen und Steuervorteile sowie die fortlaufenden Verwaltungskosten führen zu einem deutlich verminderten Rückkaufswert, der oft unter den ursprünglich eingezahlten Beiträgen liegt. Hinzu kommen steuerliche Nachbelastungen auf den ausgezahlten Betrag.
Bevor Sie eine so weitreichende Entscheidung treffen, sollten Sie unbedingt Alternativen wie die Beitragsfreistellung oder einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen. Diese Optionen ermöglichen es, die Beiträge anzupassen oder den Vertrag zu optimieren, ohne die bereits erhaltenen Förderungen zu verlieren. Eine Beitragsfreistellung schützt die angesparten Zulagen, während ein Anbieterwechsel zu günstigeren Konditionen führen kann. Nur in sehr spezifischen Situationen, wie der Nutzung für Wohn-Riester, kann eine „förderunschädliche“ Entnahme erfolgen. Eine fundierte Beratung ist unerlässlich, um die individuelle Situation zu bewerten und die finanziell klügste Entscheidung für Ihre Altersvorsorge zu treffen.
Weiterführende Quellen
https://www.raisin.com/de-de/altersvorsorge/riester-rente/kuendigen/





