Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD): Ein neu­er Stan­dard für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung

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Nach­hal­tig­keit rückt immer mehr in den Fokus , und damit gewinnt auch die Trans­pa­renz von Unter­neh­men über ihre öko­lo­gi­schen und sozia­len Aus­wir­kun­gen zuneh­mend an Bedeu­tung. Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) ist eine Ant­wort der Euro­päi­schen Uni­on auf das wach­sen­de Bedürf­nis nach zuver­läs­si­ger und detail­lier­ter Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung. Die­se neue Richt­li­nie erwei­tert und ver­schärft die Anfor­de­run­gen der bis­he­ri­gen Non-Finan­cial Report­ing Direc­ti­ve (NFRD) und zielt dar­auf ab, die Bericht­erstat­tung von Unter­neh­men zu ihren Nach­hal­tig­keits­prak­ti­ken zu stan­dar­di­sie­ren und zu ver­tie­fen. Ziel ist es, ein ein­heit­li­ches Ver­ständ­nis dar­über zu schaf­fen, wie Unter­neh­men nicht nur wirt­schaft­lich, son­dern auch in Bezug auf ihre sozia­len und öko­lo­gi­schen Ein­flüs­se per­for­men. Die­se Ein­lei­tung gibt einen ers­ten Ein­blick in die neue Richt­li­nie, ihre Zie­le und die Bedeu­tung für Unter­neh­men und Inves­to­ren.

Was ist die CSRD?

Die Richt­li­nie reprä­sen­tiert eine signi­fi­kan­te Erwei­te­rung der bis­he­ri­gen Vor­ga­ben der Non-Finan­cial Report­ing Direc­ti­ve (NFRD). Sie wur­de ent­wi­ckelt, um die Lücken in der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung zu schlie­ßen, die durch die NFRD offen­bart wur­den, und stellt sicher, dass mehr Unter­neh­men detail­lier­te­re und zuver­läs­si­ge­re Daten über ihre Umwelt- und Sozi­al­leis­tun­gen bereit­stel­len.

Ziel­set­zung

Das Haupt­ziel die­ser Gesetz­ge­bung ist es, die Trans­pa­renz und Ver­gleich­bar­keit der Nach­hal­tig­keits­be­rich­te zu erhö­hen. Dies wird durch die Ein­füh­rung stan­dar­di­sier­ter Berichts­for­ma­te erreicht, die es Stake­hol­dern ermög­li­chen, die Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen von Unter­neh­men klar zu bewer­ten und zu ver­glei­chen. Sie zielt dar­auf ab, Inves­to­ren und der Öffent­lich­keit ein prä­zi­se­res Bild der lang­fris­ti­gen Nach­hal­tig­keits­stra­te­gien von Unter­neh­men zu ver­mit­teln und dadurch eine ver­ant­wor­tungs­vol­le­re Kapi­tal­al­lo­ka­ti­on zu för­dern.

Von NFRD zu CSRD

Wäh­rend die NFRD nur gro­ße bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men umfass­te, erwei­tert die CSRD den Anwen­dungs­be­reich erheb­lich. Sie gilt nun für alle gro­ßen Unter­neh­men, unab­hän­gig davon, ob sie bör­sen­no­tiert sind oder nicht, sowie für bör­sen­no­tier­te klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU), aus­ge­nom­men sind ledig­lich bör­sen­no­tier­te Mikro­un­ter­neh­men. Die­se Aus­wei­tung bedeu­tet, dass fast 50.000 Unter­neh­men in der EU unter die CSRD fal­len wer­den, ver­gli­chen mit 11.000 unter der NFRD.

Zukünf­ti­ge Anfor­de­run­gen

Ein wesent­li­ches Merk­mal ist die Ein­füh­rung einer Pflicht zur exter­nen Prü­fung der Berich­te. Dies soll die Glaub­wür­dig­keit und Zuver­läs­sig­keit der bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen erhö­hen. Außer­dem wer­den die Berich­te in einem “digi­ta­len, maschi­nen­les­ba­ren For­mat” bereit­ge­stellt, was die Zugäng­lich­keit und Ana­ly­se der Daten ver­bes­sert.

Wer ist betrof­fen?

Die CSRD bringt eine erheb­li­che Aus­wei­tung des Krei­ses der berichts­pflich­ti­gen Unter­neh­men mit sich. Die­se Ände­run­gen betref­fen eine Viel­zahl von Orga­ni­sa­tio­nen in der Euro­päi­schen Uni­on und stel­len sicher, dass die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung eine brei­te­re und tie­fe­re Abde­ckung erfährt.

Gro­ße Unter­neh­men

Alle gro­ßen Unter­neh­men, die zwei der fol­gen­den drei Kri­te­ri­en erfül­len, fal­len unter die CSRD: eine Bilanz­sum­me von mehr als 20 Mil­lio­nen Euro, einen Umsatz von mehr als 40 Mil­lio­nen Euro und/oder mehr als 250 Mit­ar­bei­ter. Die­se Unter­neh­men müs­sen umfas­sen­de Berich­te über ihre Nach­hal­tig­keits­ak­ti­vi­tä­ten ver­öf­fent­li­chen, die über ein­fa­che Erklä­run­gen hin­aus­ge­hen und detail­lier­te Infor­ma­tio­nen über Umwelt­aus­wir­kun­gen, Sozi­al­stan­dards und Mit­ar­bei­ter­füh­rung ent­hal­ten.

Bör­sen­no­tier­te KMU

Die CSRD erstreckt sich auch auf klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU), die an einem gere­gel­ten Markt der EU bör­sen­no­tiert sind. Die­se Unter­neh­men wer­den jedoch mit ver­ein­fach­ten Berichts­pflich­ten kon­fron­tiert, um die Last zu ver­rin­gern und den­noch Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten. Aus­ge­nom­men von die­sen Anfor­de­run­gen sind bör­sen­no­tier­te Mikro­un­ter­neh­men, die auf­grund ihrer Grö­ße und wirt­schaft­li­chen Bedeu­tung weni­ger stren­ge Vor­ga­ben erfül­len müs­sen.

Drit­te Län­der

Unter­neh­men, die außer­halb der EU ansäs­sig sind, aber in EU-Märk­ten ope­rie­ren und dort erheb­li­che Umsät­ze erzie­len, müs­sen eben­falls ent­spre­chen­de Nach­hal­tig­keits­be­rich­te erstel­len. Dies stellt sicher, dass die Nach­hal­tig­keits­stan­dards der EU auch glo­bal einen Ein­fluss auf inter­na­tio­na­le Geschäfts­prak­ti­ken haben.

Fris­ten für die Umset­zung

Die Umset­zung erfolgt schritt­wei­se. Gro­ße Unter­neh­men, die bereits unter die NFRD fal­len, müs­sen ab dem Geschäfts­jahr 2024 mit der Bericht­erstat­tung nach CSRD begin­nen. Für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die neu in den Anwen­dungs­be­reich fal­len, beginnt die Berichts­pflicht ab dem Geschäfts­jahr 2026. Dies gibt den Unter­neh­men Zeit, sich auf die neu­en Anfor­de­run­gen vor­zu­be­rei­ten und ent­spre­chen­de Sys­te­me und Pro­zes­se zu imple­men­tie­ren.

Kern­an­for­de­run­gen der CSRD

Die Direk­ti­ve setzt neue Stan­dards in der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung, indem sie detail­lier­te und umfas­sen­de Anfor­de­run­gen an die Bericht­erstat­tung über die sozia­len und öko­lo­gi­schen Aus­wir­kun­gen eines Unter­neh­mens stellt. Die­se Anfor­de­run­gen sind dar­auf aus­ge­legt, Trans­pa­renz und Glaub­wür­dig­keit zu ver­bes­sern und sicher­zu­stel­len, dass alle Stake­hol­der Zugang zu ver­läss­li­chen Infor­ma­tio­nen haben.

Stan­dar­di­sier­te Berichts­for­ma­te

Unter der CSRD müs­sen Unter­neh­men ihre Nach­hal­tig­keits­be­rich­te in stan­dar­di­sier­ten For­ma­ten erstel­len, die eine Ver­gleich­bar­keit über Bran­chen und Län­der hin­weg ermög­li­chen. Die­se For­ma­te wer­den von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on ent­wi­ckelt und beinhal­ten detail­lier­te Anga­ben zu The­men wie Kli­ma­wan­del, Res­sour­cen­nut­zung, sozia­le Ver­ant­wor­tung und Mit­ar­bei­ter­füh­rung. Die Ver­wen­dung die­ser stan­dar­di­sier­ten For­ma­te erleich­tert Inves­to­ren und ande­ren Inter­es­sen­ten die Ana­ly­se und Bewer­tung der Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen eines Unter­neh­mens.

Prü­fung der Nach­hal­tig­keits­be­rich­te

Ein wesent­li­ches Ele­ment ist die Ein­füh­rung einer obli­ga­to­ri­schen exter­nen Prü­fung der Nach­hal­tig­keits­be­rich­te. Die­se Prü­fung soll durch unab­hän­gi­ge Prü­fer erfol­gen, die die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der berich­te­ten Infor­ma­tio­nen bestä­ti­gen. Dadurch wird die Ver­trau­ens­wür­dig­keit der Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen erhöht und das Risi­ko von “Green­wa­shing” – also irre­füh­ren­den Behaup­tun­gen über die öko­lo­gi­sche Ver­ant­wor­tung – ver­rin­gert.

Digi­ta­le Zugäng­lich­keit

Um die Zugäng­lich­keit und Nutz­bar­keit der Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­tio­nen wei­ter zu ver­bes­sern, schreibt die CSRD vor, dass die Berich­te in einem digi­ta­len, maschi­nen­les­ba­ren For­mat ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen. Dies erleich­tert die Ver­ar­bei­tung und Ana­ly­se der Daten durch Soft­ware­lö­sun­gen und ermög­licht eine effi­zi­en­te­re Über­wa­chung und Bewer­tung durch die Öffent­lich­keit und regu­la­to­ri­sche Kör­per­schaf­ten.

För­de­rung von Trans­pa­renz und Enga­ge­ment

Durch die­se detail­lier­ten Berichts­an­for­de­run­gen und die Prüf­pflich­ten stärkt die CSRD das Enga­ge­ment und die Ver­ant­wort­lich­keit von Unter­neh­men bezüg­lich ihrer Umwelt- und Sozi­al­ein­flüs­se. Unter­neh­men wer­den dadurch ange­hal­ten, nicht nur über ihre Akti­vi­tä­ten zu berich­ten, son­dern auch aktiv Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung ihrer Nach­hal­tig­keits­leis­tung zu ergrei­fen.

Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men und Gesell­schaft

Die CSRD führt zu signi­fi­kan­ten Ver­än­de­run­gen nicht nur für die betrof­fe­nen Unter­neh­men, son­dern auch für die Gesell­schaft ins­ge­samt. Die­se Richt­li­nie hat das Poten­zi­al, die Art und Wei­se, wie Unter­neh­men ihre Umwelt- und Sozi­al­ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und dar­über berich­ten, grund­le­gend zu ver­än­dern.

Ver­bes­se­rung der Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung

Durch die detail­lier­ten Berichts­an­for­de­run­gen wer­den Unter­neh­men ange­hal­ten, ihre Aus­wir­kun­gen auf Umwelt und Gesell­schaft genau­er zu betrach­ten und aktiv Maß­nah­men zu deren Ver­bes­se­rung zu ergrei­fen. Dies för­dert eine ver­ant­wor­tungs­vol­le­re Unter­neh­mens­füh­rung, da Unter­neh­men nicht nur wirt­schaft­li­che, son­dern auch sozia­le und öko­lo­gi­sche Kri­te­ri­en in ihre stra­te­gi­schen Ent­schei­dun­gen ein­be­zie­hen müs­sen.

Stär­kung der Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen

Für Inves­to­ren bie­ten die ver­bes­ser­ten Berich­te eine wert­vol­le Infor­ma­ti­ons­grund­la­ge, um nach­hal­ti­ge­re und ver­ant­wor­tungs­vol­le­re Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Die stan­dar­di­sier­ten und geprüf­ten Berich­te ermög­li­chen es Inves­to­ren, die Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen von Unter­neh­men bes­ser zu ver­glei­chen und zu bewer­ten, was zu einer effi­zi­en­te­ren Allo­ka­ti­on von Kapi­tal in nach­hal­ti­ge­re Geschäfts­prak­ti­ken führt.

För­de­rung von Trans­pa­renz und Ver­trau­en

Die CSRD ver­bes­sert die Trans­pa­renz von Unter­neh­mens­ak­ti­vi­tä­ten in Bezug auf Umwelt- und Sozi­al­stan­dards. Die­se erhöh­te Trans­pa­renz för­dert das Ver­trau­en der Stake­hol­der, ein­schließ­lich Kun­den, Mit­ar­bei­tern und der brei­ten Öffent­lich­keit, in die Unter­neh­men. Mit ver­läss­li­chen Infor­ma­tio­nen über die Nach­hal­tig­keits­prak­ti­ken der Unter­neh­men kön­nen die­se Stake­hol­der infor­mier­te­re Ent­schei­dun­gen tref­fen, sei es bei Kauf­ent­schei­dun­gen, bei der Wahl des Arbeit­ge­bers oder beim Enga­ge­ment für sozia­le und öko­lo­gi­sche Anlie­gen.

Ein­fluss auf die Gesell­schafts­po­li­tik

Auf gesell­schaft­li­cher Ebe­ne trägt die CSRD dazu bei, die Stan­dards für Umwelt- und Sozi­al­ver­ant­wor­tung zu erhö­hen. Durch die Fest­le­gung kla­rer Berichts­pflich­ten und die För­de­rung einer brei­te­ren Bericht­erstat­tung unter­stützt die Richt­li­nie die Ent­wick­lung von Nor­men, die letzt­end­lich zu nach­hal­ti­ge­ren Geschäfts­prak­ti­ken und einer stär­ke­ren Regu­lie­rung in die­sen Berei­chen füh­ren kön­nen.

Fazit

Die Ein­füh­rung der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) mar­kiert einen wesent­li­chen Fort­schritt in der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Mit stren­ge­ren Berichts­an­for­de­run­gen, einer brei­te­ren Anwen­dung und der Ein­füh­rung von Prüf­pflich­ten setzt die­se Richt­li­nie neue Maß­stä­be für die Trans­pa­renz und Ver­ant­wort­lich­keit von Unter­neh­men.

Schlüs­sel­aspek­te

  • Ver­bes­ser­te Trans­pa­renz: Unter­neh­men müs­sen umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen über ihre Umwelt‑, Sozi­al- und Gover­nan­ce-Leis­tun­gen offen­le­gen.
  • Erhöh­te Glaub­wür­dig­keit: Die Pflicht zur exter­nen Prü­fung die­ser Berich­te stärkt das Ver­trau­en in die ver­öf­fent­lich­ten Daten.
  • För­de­rung nach­hal­ti­ger Inves­ti­tio­nen: Inves­to­ren erhal­ten zuver­läs­si­ge Daten, die sie bei der Aus­wahl von Invest­ments nach Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en unter­stüt­zen.

Zukünf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen

Wäh­rend die Imple­men­tie­rung für vie­le Unter­neh­men eine Her­aus­for­de­rung dar­stel­len wird, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Anpas­sung ihrer Bericht­erstat­tungs- und Daten­ma­nage­ment-Sys­te­me, bie­tet sie auch erheb­li­che Chan­cen. Die­se bestehen vor allem dar­in, dass Unter­neh­men durch die Ein­hal­tung der CSRD nicht nur regu­la­to­ri­sche Anfor­de­run­gen erfül­len, son­dern auch ihr Image als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Akteu­re stär­ken kön­nen, was wie­der­um ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit ver­bes­sert.

Lang­fris­tig wird sie dazu bei­tra­gen, eine Kul­tur der Nach­hal­tig­keit in der euro­päi­schen Wirt­schaft zu för­dern, die nicht nur auf die Ein­hal­tung von Vor­schrif­ten abzielt, son­dern auch auf die akti­ve För­de­rung von Umwelt- und Sozi­al­stan­dards. Die­se Richt­li­nie ist ein ent­schei­den­der Schritt auf dem Weg zu einer umfas­sen­de­ren glo­ba­len Bewe­gung hin zu nach­hal­ti­ge­ren Geschäfts­prak­ti­ken und einer stär­ke­ren Berück­sich­ti­gung von Cor­po­ra­te Social Respon­si­bi­li­ty in allen Unter­neh­mens­be­rei­chen.

FAQ-Bereich

Wie wirkt sich die neue Nach­hal­tig­keits­richt­li­nie auf klei­ne­re bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men aus?

Klei­ne­re bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men sind zwar von der neu­en Direk­ti­ve betrof­fen, jedoch mit ver­ein­fach­ten Berichts­an­for­de­run­gen im Ver­gleich zu grö­ße­ren Unter­neh­men. Die­se Rege­lung soll eine fai­re Balan­ce zwi­schen Trans­pa­renz und admi­nis­tra­ti­ver Belas­tung sicher­stel­len.

Wie wird sicher­ge­stellt, dass Unter­neh­men die neu­en Berichts­stan­dards ein­hal­ten?

Die Ein­hal­tung der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung wird durch unab­hän­gi­ge exter­ne Prü­fer kon­trol­liert. Die­se Prü­fun­gen sind ent­schei­dend, um die Genau­ig­keit und Voll­stän­dig­keit der ver­öf­fent­lich­ten Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten.

Wel­chen Nut­zen haben Inves­to­ren von den erwei­ter­ten Berichts­pflich­ten?

Inves­to­ren pro­fi­tie­ren von einer ver­bes­ser­ten Ein­sicht in die Umwelt- und Sozi­al­leis­tun­gen der Unter­neh­men. Die ver­läss­li­che­ren Daten ermög­li­chen es ihnen, infor­mier­te­re Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen zu tref­fen und tra­gen zu einer ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te­ren Kapi­tal­ver­tei­lung bei.

Wel­che Kon­se­quen­zen dro­hen Unter­neh­men bei Nicht­ein­hal­tung der Richt­li­nie?

Unter­neh­men, die die neu­en Berichts­pflich­ten nicht erfül­len, kön­nen mit Sank­tio­nen rech­nen, die finan­zi­el­le Stra­fen und einen mög­li­chen Repu­ta­ti­ons­ver­lust umfas­sen. Die­se Kon­se­quen­zen kön­nen auch die Attrak­ti­vi­tät des Unter­neh­mens für nach­hal­tig­keits­ori­en­tier­te Inves­to­ren min­dern.


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