Jobchancen für Arbeitslose so niedrig wie nie zuvor warnt Arbeitsagentur-Chefin Andrea Nahles

Jobchancen für Arbeitslose so niedrig wie nie zuvor warnt Arbeitsagentur-Chefin Andrea Nahles

Der deut­sche Arbeits­markt steht vor einer Zäsur. Trotz eines jah­re­lan­gen Fokus auf den Fach­kräf­te­man­gel schlägt die Vor­stands­vor­sit­zen­de der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA), Andrea Nah­les, Alarm: Die Chan­cen für Arbeits­lo­se, eine neue Beschäf­ti­gung zu fin­den, sind auf einen his­to­ri­schen Tief­punkt gesun­ken. Die­se Ent­wick­lung mar­kiert eine besorg­nis­er­re­gen­de Trend­wen­de, da die kon­junk­tu­rel­le Schwä­che­pha­se nun voll auf die Ver­mitt­lungs­quo­ten durch­schlägt. Wäh­rend Unter­neh­men bei Neu­ein­stel­lun­gen zögern, wächst der Druck auf die sozia­len Siche­rungs­sys­te­me und die betrieb­li­chen Akteu­re. Für Betriebs­rä­te und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che stellt sich die drin­gen­de Fra­ge, wel­che struk­tu­rel­len Ursa­chen hin­ter die­ser Sta­gna­ti­on ste­hen und wie prä­ven­ti­ve Maß­nah­men den dro­hen­den Job­ver­lust ver­hin­dern kön­nen. Der vor­lie­gen­de Arti­kel ana­ly­siert die War­nun­gen der BA-Che­fin und beleuch­tet die stra­te­gi­schen Kon­se­quen­zen für die moder­ne Per­so­nal­ar­beit in Zei­ten wirt­schaft­li­cher Unsi­cher­heit.

Die Analyse von Andrea Nahles: Warum die Jobchancen für Arbeitslose auf einem Tiefstand sind

Die aktu­el­le Aus­wer­tung des Arbeits­markt-Indi­ka­tors der Bun­des­agen­tur für Arbeit zeich­net ein düs­te­res Bild. Laut Andrea Nah­les ist die Wahr­schein­lich­keit für arbeits­lo­se Men­schen, eine neue Stel­le zu fin­den, so gering wie nie zuvor seit Erhe­bung der Daten. Die­se sta­tis­ti­sche Ent­wick­lung ist des­halb so bedeut­sam, weil sie das Ende der bis­he­ri­gen Resi­li­enz des deut­schen Arbeits­mark­tes ein­läu­tet. In frü­he­ren Kri­sen­pha­sen blieb die Dyna­mik am Arbeits­markt oft erhal­ten; Stel­len wur­den zwar abge­baut, aber auch zügig neu besetzt.

Heu­te beob­ach­ten wir eine gefähr­li­che Sta­gna­ti­on. Die Unter­neh­men hal­ten zwar an ihrem Stamm­per­so­nal fest – das soge­nann­te Labor Hoar­ding –, zei­gen sich jedoch bei Neu­ein­stel­lun­gen extrem zurück­hal­tend. Die Ver­mitt­lungs­chan­cen sin­ken nicht nur sai­so­nal, son­dern struk­tu­rell. Für die BA-Che­fin ist dies ein deut­li­ches Signal, dass der Arbeits­markt nicht mehr in der Lage ist, die kon­junk­tu­rel­len Ver­wer­fun­gen allein durch Fluk­tua­ti­on abzu­fan­gen. Der Indi­ka­tor zeigt, dass die Auf­nah­me­fä­hig­keit des Mark­tes erlahmt, was die Gefahr einer ver­fes­tig­ten Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit mas­siv erhöht.

Strukturelle Ursachen: Konjunkturflaute trifft auf digitalen Wandel

Die Grün­de für die­sen his­to­ri­schen Tief­stand sind viel­schich­tig und resul­tie­ren aus einer Kom­bi­na­ti­on von kon­junk­tu­rel­len und trans­for­ma­ti­ven Fak­to­ren. Eine schwa­che Bin­nen­nach­fra­ge und hohe Ener­gie­kos­ten belas­ten beson­ders die indus­tri­el­le Basis in Deutsch­land. Doch die Kri­se ist nicht allein zyklisch bedingt. Wir befin­den uns mit­ten in einer tief­grei­fen­den Trans­for­ma­ti­on, die durch die Digi­ta­li­sie­rung und den ver­stärk­ten Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz vor­an­ge­trie­ben wird.

Ein zen­tra­les Pro­blem ist der wach­sen­de Qua­li­fi­ka­ti­ons­gap. Wäh­rend in bestimm­ten Hoch­tech­no­lo­gie­be­rei­chen wei­ter­hin Fach­kräf­te gesucht wer­den, pas­sen die Pro­fi­le der der­zeit Arbeit­su­chen­den immer sel­te­ner zu den Anfor­de­run­gen der Unter­neh­men. Die Trans­for­ma­ti­on der Auto­mo­bil- und Zulie­fer­indus­trie führt dazu, dass her­kömm­li­che Anfor­de­rungs­pro­fi­le ent­fal­len, wäh­rend neue Kom­pe­ten­zen in den Berei­chen Daten­ana­ly­se, Soft­ware­ent­wick­lung und grü­ne Tech­no­lo­gien feh­len.

Zudem hemmt die wirt­schaft­li­che Unsi­cher­heit die Inves­ti­ti­ons­be­reit­schaft. Wenn Unter­neh­men nicht inves­tie­ren, ent­ste­hen kei­ne neu­en Stel­len. Die­se Inves­ti­ti­ons­lü­cke wirkt sich unmit­tel­bar auf die Ein­stel­lungs­be­reit­schaft aus. Für die betrieb­li­che Pra­xis bedeu­tet dies: Der Fokus ver­schiebt sich weg vom exter­nen Recrui­ting hin zur inter­nen Beschäf­ti­gungs­si­che­rung. Gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen wie das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) gewin­nen hier an Bedeu­tung, ins­be­son­de­re wenn es um die Mit­wir­kung des Betriebs­ra­tes bei der Per­so­nal­pla­nung gemäß § 92 BetrVG geht. Die War­nun­gen von Andrea Nah­les ver­deut­li­chen, dass das blo­ße Ver­trau­en auf den Markt nicht mehr aus­reicht, um Arbeits­lo­sig­keit zu ver­hin­dern oder zu been­den.

Gefährdete Arbeitnehmergruppen: Wer jetzt besonders unter Druck gerät

Die aktu­el­le Ana­ly­se der Bun­des­agen­tur für Arbeit ver­deut­licht, dass sich das Bran­chen­ri­si­ko signi­fi­kant aus­ge­wei­tet hat. Wäh­rend in der Ver­gan­gen­heit pri­mär Gering­qua­li­fi­zier­te von kon­junk­tu­rel­len Schwan­kun­gen betrof­fen waren, zeigt sich nun eine Ero­si­on der Beschäf­ti­gungs­si­cher­heit in Seg­men­ten, die lan­ge als kri­sen­fest gal­ten. Ins­be­son­de­re in der ver­ar­bei­ten­den Indus­trie und im Bau­ge­wer­be führt die Kom­bi­na­ti­on aus hohen Ener­gie­kos­ten und schwa­cher Nach­fra­ge zu einem deut­li­chen Rück­gang der Ein­stel­lungs­be­reit­schaft.

Ein besorg­nis­er­re­gen­der Trend zeigt sich zudem bei der Aka­de­mi­ker­ar­beits­lo­sig­keit. In Berei­chen wie dem mitt­le­ren Manage­ment oder spe­zia­li­sier­ten Stabs­stel­len füh­ren Effi­zi­enz­pro­gram­me und der Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz ver­mehrt zu Frei­set­zun­gen. Die Ver­mitt­lungs­dau­er für Fach- und Füh­rungs­kräf­te steigt, da Unter­neh­men ihre Anfor­de­rungs­pro­fi­le trotz des theo­re­ti­schen Fach­kräf­te­man­gels ver­schär­fen. Ein blo­ßer Stu­di­en­ab­schluss ist kein Garant mehr für eine naht­lo­se Anschluss­ver­wen­dung.

Beson­ders unter Druck gera­ten Beschäf­tig­te in Beru­fen mit nied­ri­gem Digi­ta­li­sie­rungs­grad. Hier droht ein dau­er­haf­ter Job­ver­lust, da die­se Tätig­kei­ten ent­we­der auto­ma­ti­siert oder im Zuge von Restruk­tu­rie­run­gen gestri­chen wer­den. Für die Beschäf­ti­gungs­si­che­rung bedeu­tet dies, dass der Fokus weg von der rei­nen Erhal­tung bestehen­der Arbeits­plät­ze hin zur Erhal­tung der indi­vi­du­el­len Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit (Employa­bi­li­ty) rücken muss. Die War­nun­gen von Andrea Nah­les unter­strei­chen, dass die Resi­li­enz des Arbeits­mark­tes gegen­über struk­tu­rel­len Schocks auf­ge­zehrt ist.

Handlungsoptionen für Betriebsräte und Personalverantwortliche

In Anbe­tracht der sta­gnie­ren­den Ver­mitt­lungs­quo­ten gewinnt die betrieb­li­che Prä­ven­ti­on an Bedeu­tung. Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che und Betriebs­rä­te sind gefor­dert, Instru­men­te zu nut­zen, die den Ver­bleib im Unter­neh­men sichern oder den Über­gang in neue Tätig­keits­fel­der inner­halb des Betriebs ermög­li­chen. Ein zen­tra­ler Hebel ist hier­bei die Per­so­nal­pla­nung gemäß § 92 BetrVG. Der Betriebs­rat hat hier ein Infor­ma­ti­ons- und Bera­tungs­recht, um früh­zei­tig auf Anzei­chen von Per­so­nal­über­hän­gen zu reagie­ren und Maß­nah­men zur Abwen­dung von Ent­las­sun­gen ein­zu­for­dern.

Ein wesent­li­ches Instru­ment zur Flan­kie­rung der Trans­for­ma­ti­on ist das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz. Unter­neh­men kön­nen für die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter finan­zi­el­le Zuschüs­se zu den Lehr­gangs­kos­ten sowie Lohn­kos­ten­zu­schüs­se erhal­ten, sofern die Beschäf­tig­ten von Struk­tur­wan­del betrof­fen sind oder eine Wei­ter­bil­dung in einem Eng­pass­be­ruf anstre­ben. Seit 2024 bie­tet zudem das Qua­li­fi­zie­rungs­geld (§ 82a SGB III) eine zusätz­li­che Opti­on: Es ermög­licht eine Lohn­er­satz­leis­tung für Beschäf­tig­te, denen durch den Struk­tur­wan­del der Ver­lust des Arbeits­plat­zes droht, um sie für neue Anfor­de­run­gen im sel­ben Betrieb zu qua­li­fi­zie­ren.

Für den Betriebs­rat erge­ben sich aus § 96 BetrVG (För­de­rung der Berufs­bil­dung) und § 97 BetrVG (Ein­rich­tung betrieb­li­cher Maß­nah­men der Berufs­bil­dung) star­ke Initia­tiv­rech­te. Besteht eine qua­li­fi­zie­ren­de Ver­än­de­rung der Tätig­keit, kann der Betriebs­rat die Ein­füh­rung von Bil­dungs­maß­nah­men erzwin­gen, wenn die vor­han­de­nen Qua­li­fi­ka­tio­nen nicht mehr aus­rei­chen.

Prak­ti­sche Ansät­ze für die Beschäf­ti­gungs­si­che­rung sind:

  • Skill-Gap-Ana­ly­sen: Sys­te­ma­ti­scher Abgleich vor­han­de­ner Kom­pe­ten­zen mit zukünf­ti­gen Bedar­fen.
  • Inter­ne Job­bör­sen: Bevor­zug­te Ver­mitt­lung von wech­sel­wil­li­gen Mit­ar­bei­tern auf freie Stel­len in Wachs­tums­be­rei­chen.
  • Trans­fer­ge­sell­schaf­ten: Früh­zei­ti­ge Nut­zung von Trans­fer­leis­tun­gen nach §§ 110, 111 SGB III, um im Fal­le unver­meid­ba­rer Kün­di­gun­gen eine Brü­cke in neue Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se zu bau­en.

Fazit

Die War­nung von Andrea Nah­les mar­kiert einen Wen­de­punkt in der deut­schen Arbeits­markt­po­li­tik. Die his­to­risch nied­ri­gen Job­chan­cen für Arbeits­lo­se ver­deut­li­chen, dass die bis­he­ri­ge Stra­te­gie des „Durch­hal­tens“ bei kon­junk­tu­rel­len Flau­ten nicht mehr aus­reicht. Die struk­tu­rel­len Ver­wer­fun­gen durch Digi­ta­li­sie­rung und Dekar­bo­ni­sie­rung über­la­gern die zykli­schen Schwan­kun­gen und erfor­dern eine neue Qua­li­tät der Per­so­nal­stra­te­gie.

Für das Jahr 2026 ist ent­schei­dend, dass die Resi­li­enz der Betrie­be nicht durch Per­so­nal­ab­bau, son­dern durch geziel­te Qua­li­fi­zie­rung gestärkt wird. Ein nach­hal­ti­ges Wirt­schafts­wachs­tum wird nur dann mög­lich sein, wenn die Dis­kre­panz zwi­schen ver­füg­ba­ren und benö­tig­ten Qua­li­fi­ka­tio­nen geschlos­sen wird. Die enge Ver­zah­nung von staat­li­chen För­der­instru­men­ten und betrieb­li­cher Mit­be­stim­mung ist dabei der ein­zi­ge Weg, um eine dau­er­haf­te Sta­gna­ti­on auf dem Arbeits­markt zu ver­hin­dern. Der Fokus muss zwin­gend auf prä­ven­ti­ven Maß­nah­men lie­gen, bevor die Arbeits­lo­sig­keit zur Rea­li­tät wird.

Weiterführende Quellen