Der eklatante Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung hat den Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Personalstruktur in Kindertageseinrichtungen bewogen. Mit der neuen Personalverordnung (PersVO), die Ende 2024 in Kraft trat und deren Auswirkungen die Praxis im Jahr 2025 maßgeblich bestimmen, verfolgt das Land das Ziel, das System durch multiprofessionelle Teams zu stabilisieren und die Träger bei der Personalakquise zu entlasten. Doch während das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) von Entbürokratisierung und Flexibilität spricht, warnen Gewerkschaften vor einer drohenden Deprofessionalisierung und einer steigenden Belastung für das Stammpersonal. Dieser Artikel analysiert die zentralen Neuregelungen, definiert die geänderten Qualifikationsanforderungen und beleuchtet die kritischen Stimmen aus der Praxis. Ziel ist es, Betriebsräten und Trägern eine fundierte Orientierungshilfe für die Umsetzung der Personalverordnung NRW 2025 zu bieten und die Frage zu klären, ob die Reform die erhoffte Entlastung bringt.
Die Kernelemente der Personalverordnung NRW 2025
Die rechtliche Grundlage für die personelle Ausstattung von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bildet das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der darauf basierenden Personalverordnung (PersVO). Angesichts der prekären Personalsituation war eine Überarbeitung unumgänglich, um den Betrieb vieler Einrichtungen überhaupt aufrechtzuerhalten. Das vorrangige Ziel der Reform ist die Stabilisierung des Kita-Systems durch eine Ausweitung des Personalpools.
Ein wesentlicher Aspekt der Neuregelung ist der Abbau bürokratischer Hürden bei der Personaleinstellung. Die Träger erhalten mehr Eigenverantwortung bei der Prüfung der Qualifikationen, was die Prozesse beschleunigen soll. Laut Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI NRW) wurde die Verordnung in enger Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet.
Die Reform setzt auf eine höhere Flexibilität im Personaleinsatz, um Schließungen von Gruppen aufgrund von Personalunterschreitungen zu vermeiden. Damit einher geht eine Verschiebung der Verantwortlichkeit: Während früher Genehmigungsverfahren durch das Landesjugendamt dominierten, liegt die Entscheidung über die Eignung bestimmter Profile nun verstärkt in der Hand der Träger. Für Betriebsräte bedeutet dies eine verstärkte Wachsamkeit bei der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG (Eingruppierung und Einstellung), da die neuen Qualifikationsprofile korrekt bewertet werden müssen.
Erweiterte Qualifikationen: Wer darf als Fachkraft arbeiten?
Eine der signifikantesten Änderungen betrifft die Definition und Anerkennung von Fachkraftstunden. Um dem Mangel an staatlich anerkannten Erziehern entgegenzuwirken, hat das Land NRW den Zugang für alternative Berufsgruppen und Quereinsteiger massiv erweitert.
Seit Dezember 2024 regelt das KiTa-Portal NRW detailliert, welche Qualifikationen für den Personalschlüssel anrechenbar sind. Hierbei wird strikt zwischen Fachkräften und Ergänzungskräften unterschieden:
- Erweiterte Fachkraft-Definition: Neben den klassischen Abschlüssen (z. B. staatlich anerkannte Erzieher, Heilpädagogen oder Absolventen einschlägiger pädagogischer Studiengänge) können nun auch Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen schneller integriert werden. Sofern eine grundsätzliche pädagogische Qualifikation vorliegt, ist der Einsatz als Fachkraft unter bestimmten Auflagen bereits während des Anerkennungsverfahrens möglich.
- Die 160-Stunden-Qualifizierung: Personen mit einer pädagogischen Basiskompetenz – etwa Absolventen von Studiengängen mit pädagogischen Anteilen oder verwandten Berufsfeldern – können durch eine nachgewiesene Nachqualifizierung von mindestens 160 Stunden als Fachkraft anerkannt werden. Dies gilt auch für Ergänzungskräfte, die über langjährige Berufserfahrung verfügen und sich entsprechend weiterbilden.
- Einsatz von Ergänzungskräften: Der Spielraum für den Einsatz von Ergänzungskräften wurde vergrößert. So können nun vermehrt Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Kinderpfleger oder Sozialassistenten in den Gruppen eingesetzt werden, um die Fachkräfte bei der täglichen Arbeit zu unterstützen.
Ein detaillierter FAQ-Katalog des LVR stellt klar, dass der Einsatz dieser Profile immer im Kontext der Gesamtverantwortung der Fachkräfte stehen muss. In der Praxis bedeutet dies: Eine Gruppe darf nicht ausschließlich mit Ergänzungskräften oder Quereinsteigern besetzt sein; die pädagogische Leitung und Planung muss in der Hand einer vollqualifizierten Fachkraft verbleiben.
Diese Öffnung der Qualifikationswege birgt Chancen für eine schnellere Besetzung offener Stellen, stellt jedoch gleichzeitig hohe Anforderungen an die Einarbeitungskonzepte und die Qualitätssicherung innerhalb der Einrichtungen. Der Fokus rückt damit weg von rein formalen Abschlüssen hin zu einer kompetenzorientierten Personalentwicklung.
Multiprofessionelle Teams als Antwort auf den Fachkräftemangel
Die Personalverordnung (PersVO) NRW 2025 etabliert das Konzept der multiprofessionellen Teams als zentrales Instrument gegen den Personalnotstand. Durch die Öffnung für fachfremde Berufsgruppen können Träger nun Personen in den Personalschlüssel integrieren, die über wertvolle Kompetenzen aus angrenzenden Fachbereichen verfügen. Hierzu zählen insbesondere Heilpädagogen, Therapeuten (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Der Einsatz dieser Profile zielt darauf ab, die pädagogische Arbeit durch spezifisches Fachwissen zu bereichern, insbesondere im Hinblick auf die Inklusion und die Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Rechtliche Voraussetzung für die Anerkennung als Ergänzungskraft ist in der Regel eine pädagogische Basisqualifizierung von mindestens 160 Stunden, sofern nicht bereits eine einschlägige Vorbildung vorliegt.
Für die Teamstruktur bedeutet dies einen erheblichen Wandel. Während früher der Fokus fast ausschließlich auf staatlich anerkannten Erziehern lag, rückt nun der Personalmix in den Vordergrund. Für Betriebsräte ergibt sich hier ein wichtiges Mitbestimmungsfeld bei der Gestaltung von Einarbeitungskonzepten. Die Herausforderung besteht darin, die unterschiedlichen Fachlogiken so zu verzahnen, dass der pädagogische Alltag stabil bleibt und die neuen Teammitglieder ihre spezifischen Stärken einbringen können, ohne die Kernaufgaben der frühkindlichen Bildung zu vernachlässigen.
Kritische Perspektive: Belastungsproben und Qualitätsfragen
Trotz der angestrebten Flexibilisierung stößt die Reform auf deutliche Kritik seitens der Fachverbände und Gewerkschaften. Die GEW NRW warnt eindringlich vor einer schleichenden Deprofessionalisierung der Kindertagesbetreuung. Die Befürchtung: Durch die verstärkte Integration von Personal mit geringeren pädagogischen Qualifikationsanteilen sinkt das allgemeine Niveau der pädagogischen Arbeit.
Ein zentrales Problem stellt die zusätzliche Arbeitsbelastung für das pädagogische Stammpersonal dar. Staatlich anerkannte Fachkräfte müssen vermehrt Anleitungstätigkeiten und die fachliche Verantwortung für fachfremde Kollegen übernehmen. Diese Mentorenfunktion ist im aktuellen Personalschlüssel nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zeitlich oft nicht ausreichend berücksichtigt. Wenn erfahrene Kräfte einen Großteil ihrer Arbeitszeit in die Qualifizierung und Kontrolle von Quereinsteigern investieren müssen, bleibt weniger Zeit für die direkte Arbeit am Kind und die pädagogische Dokumentation.
Kritiker sehen zudem das Risiko einer Abwärtsspirale: Steigt die Belastung für die verbleibenden Fachkräfte weiter an, drohen vermehrt Burn-out-bedingte Ausfälle oder die Abwanderung in andere Berufsfelder. Die Betreuungsqualität wird damit zum kritischen Faktor. Während die Politik die quantitative Sicherung der Betreuungsplätze priorisiert, fordern Praktiker, dass die strukturellen Rahmenbedingungen – wie Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Freistellungen für Leitungsaufgaben – zwingend an die neue Personalzusammensetzung angepasst werden müssen.
Fazit: Die Kita-Landschaft im Umbruch
Die Personalverordnung NRW 2025 markiert eine Zäsur in der Personalpolitik frühkindlicher Bildungseinrichtungen. Sie bietet Trägern die notwendige Flexibilität, um auf den drastischen Fachkräftemangel zu reagieren und den Betrieb der Einrichtungen kurzfristig sicherzustellen. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Öffnung für multiprofessionelle Profile sind notwendige Schritte in einer diversifizierten Arbeitswelt.
Dennoch bleibt die Reform ein zweischneidiges Schwert. Der Erfolg der neuen PersVO hängt maßgeblich davon ab, ob es gelingt, die Fachkräfte durch attraktive Arbeitsbedingungen im System zu halten. Für die strategische Personalplanung bedeutet dies: Träger und Betriebsräte müssen gemeinsam Konzepte entwickeln, die über die reine Stellenbesetzung hinausgehen. Investitionen in Fortbildung, Teambuilding und klare Verantwortungsstrukturen innerhalb der multiprofessionellen Teams sind essenziell, um die Qualitätsstandards langfristig zu sichern.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Verordnung die Symptome des Fachkräftemangels lindern kann, die tieferliegenden strukturellen Probleme jedoch bestehen bleiben. Die Kita-Landschaft befindet sich in einem Transformationsprozess, der eine kontinuierliche Evaluierung der Arbeitsbelastung und der pädagogischen Ergebnisse erfordert. Nur wenn die Entlastung auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt, kann die Reform zur langfristigen Stabilisierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen beitragen.
Weiterführende Quellen
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SGV Inhalt: Personalverordnung – PersVO (Recht.nrw.de)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=216&bes_id=54169
Der vollständige Gesetzestext der Verordnung mit Stand für die kommenden Umsetzungsjahre. -
Neue Personalverordnung für die Kitas in NRW (Grüne Fraktion NRW)
https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/kommunalinfo-neue-personalverordnung-fuer-die-kitas-in-nrw/
Hintergrundinformationen zur politischen Motivation und zum Erhalt des Fachkraft-Kind-Schlüssels. -
FAQ zur Personalverordnung NRW (LVR)
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/kinderundfamilien/dokumente_90/2025–03-07-FAQ_bf.pdf
Detaillierte Antworten zu Fachkraftstunden, Ergänzungskräften und dem Einsatz verschiedener Berufsgruppen in der Praxis.




