Zeugnisse richtig verstehen — Was steht wirklich drin?

Ein Leitfaden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ein Arbeits­zeug­nis ist mehr als nur ein Doku­ment am Ende eines Arbeits­ver­hält­nis­ses. Für Arbeit­neh­mer kann es über wei­te­re Kar­rie­re­schrit­te ent­schei­den, für Arbeit­ge­ber ist es ein recht­li­ches Risi­ko, wenn es nicht sorg­fäl­tig for­mu­liert ist. Doch was bedeu­tet die übli­che For­mel­spra­che eigent­lich — und wel­che Fall­stri­cke lau­ern auf bei­den Sei­ten?

Die rechtliche Grundlage

Jeder Arbeit­neh­mer hat Anspruch auf ein ein­fa­ches Arbeits­zeug­nis (§ 630 BGB). Bei Kün­di­gung oder been­de­ten Befris­tungs­ver­trä­gen besteht sogar Anspruch auf einem qua­li­fi­zier­ten Arbeits­zeug­nis, das neben der Tätig­kei­ten auch die Leis­tung und das Ver­hal­ten bewer­tet.

Wich­tig: Das Zeug­nis muss wahr­heits­ge­mäß sein, darf aber auch posi­tiv for­mu­liert wer­den. Es gibt kei­ne Ver­pflich­tung, nega­ti­ve Aspek­te expli­zit zu benen­nen — solan­ge die For­mu­lie­rung nicht ver­schlei­ernd wirkt.

Die geheime Sprache der Zeugnisse

Die deut­sche Zeug­nis­spra­che hat sich über Jahr­zehn­te ent­wi­ckelt und folgt bestimm­ten Kon­ven­tio­nen, die auf den ers­ten Blick oft wider­sprüch­lich wir­ken:

Die Lob-Formel-Kette

Die Lob-For­mel-Ket­te im Über­blick:

  • „mit Erfolg“ — Etwas bes­ser als durch­schnitt­lich
  • „zu unse­rer Zufrie­den­heit“ — Durch­schnitt­lich, befrie­di­gend
  • „ohne Bean­stan­dung“ — Geht durch, aber nicht beson­ders
  • „nach unse­ren bes­ten Erwar­tun­gen“ — Sehr gut (sel­ten!)

Bei­spiel: „Die ihm oblie­gen­den Auf­ga­ben erfüll­te er stets zu unse­rer volls­ten Zufrie­den­heit“ = Sehr gute Leis­tung.

Die Verschlechterungs-Skala

Wenn Arbeit­ge­ber einen Mit­ar­bei­ter schlecht beur­tei­len wol­len, ver­wen­den sie oft:

  • „Im Gro­ßen und Gan­zen“ (Vor­be­halts­ein­stu­fung)
  • „Über die hin­aus“ (zwei­deu­tig)
  • „Wie wir fest­stel­len muss­ten“ (nega­tiv kon­no­tiert)

Typische Fehler bei Zeugnissen

Für Arbeitgeber:

  1. Zu posi­tiv for­mu­liert — Der Arbeit­neh­mer bekommt eine Stel­le, die er nicht ver­dient hat.
  2. For­mu­lie­rungs­fal­len — „Er war immer pünkt­lich, wenn nicht sogar zu spät“ (iro­nisch gemeint, recht­lich pro­ble­ma­tisch).
  3. Feh­len­de Bewer­tungs­for­meln — Ein rei­ner Tätig­keits­be­richt ohne Bewer­tung kann als „ver­schwie­ge­nes nega­ti­ves Zeug­nis“ gewer­tet wer­den.

Für Arbeitnehmer:

  1. Zu wenig infor­miert — Der Arbeit­neh­mer weiß nicht, dass „zu unse­rer Zufrie­den­heit“ nicht gleich „sehr gut“ ist.
  2. Kei­ne Gegen­wehr — Bei feh­ler­haf­ten oder unwah­ren Anga­ben wird oft nicht wider­spro­chen, obwohl dies oft unter­las­sen wird.
  3. Über­se­hen von For­mu­lie­run­gen — Klei­ne Details wie „im Rah­men sei­ner Mög­lich­kei­ten“ kön­nen die gesam­te Bewer­tung abschwä­chen.

Praxisbeispiel: Was bedeutet wirklich was?

Zeugnistext:

„Herr Mül­ler hat sei­ne Auf­ga­ben als Ver­triebs­lei­ter stets mit Enga­ge­ment und Sorg­falt erfüllt. Sei­ne Ver­kaufs­quo­ten lagen im obe­ren Drit­tel des Bran­chen­durch­schnitts. Mit ihm haben wir einen ver­läss­li­chen Mit­ar­bei­ter ver­lo­ren.“

Analyse:

  • „Enga­ge­ment und Sorg­falt“ = Nor­ma­le, soli­de Leis­tung
  • „Obe­res Drit­tel“ = Bes­ser als Durch­schnitt, aber nicht her­aus­ra­gend
  • „Ver­läss­li­cher Mit­ar­bei­ter“ = Posi­tiv, aber nicht begeis­tert

Bewer­tung: Soli­de bis gute Leis­tung (Note 2–3)

Rechte und Pflichten

Arbeitnehmer:

  • Anspruch auf recht­schrift­lich kor­rek­tes Zeug­nis
  • Recht auf Über­prü­fung und Prü­fung
  • Bei Feh­lern: Schrift­li­cher Wider­spruch inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist (oft 1–3 Mona­te)
  • Bei Beharr­lich­keit: Kla­ge vor Arbeits­ge­richt mög­lich

Arbeitgeber:

  • Pflicht zur wahr­heits­ge­mä­ßen, aber nicht ver­schlech­tern­den For­mu­lie­rung
  • Ver­ant­wor­tung für Recht­schrei­bung und gram­ma­ti­ka­li­sche Kor­rekt­heit
  • Doku­men­ta­ti­on der Bewer­tungs­kri­te­ri­en (bei Streit­fäl­len)
  • Kos­ten­re­ge­lung: Jeder trägt sei­ne eige­nen Anwalts­kos­ten in der 1. Instanz (§ 12 ArbGG)

Fazit: Zeugen als Brücke

Ein gutes Zeug­nis ist eine Brü­cke zwi­schen Ver­gan­gen­heit und Zukunft. Es wür­digt geleis­te­te Arbeit und ermög­licht neue Chan­cen. Für Arbeit­ge­ber ist es rechts­si­cher und fair, für Arbeit­neh­mer ver­ständ­lich und ehr­lich.

Der Schlüs­sel: Bei­de Sei­ten soll­ten die „gehei­me Spra­che“ der Zeug­nis­se ver­ste­hen, um Miss­ver­ständ­nis­se zu ver­mei­den und trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­grund­la­gen zu schaf­fen.


Die­ser Arti­kel dient der all­ge­mei­nen Infor­ma­ti­on und ersetzt kei­ne indi­vi­du­el­le Rechts­be­ra­tung. Bei kon­kre­ten Zeug­nis­schwie­rig­kei­ten wen­den Sie sich bit­te an einen Fach­an­walt für Arbeits­recht.