Das Jahr 2025 bringt für Arbeitgeber in Deutschland eine Reihe von bedeutenden Gesetzesänderungen mit sich. Diese betreffen sowohl ersehnte Bürokratieentlastungen als auch neue Pflichten, die es zu beachten gilt. Von Formerleichterungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz bis hin zu Änderungen bei der Versteuerung von Abfindungen durch das Wachstumschancengesetz – es gibt viel Neues. Gleichzeitig steigen der Mindestlohn und die Sozialabgaben, was zusätzliche Anpassungen erfordert. Auch die im Jahr 2026 in Kraft tretende Entgelttransparenzrichtlinie wirft ihre Schatten voraus. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber sich frühzeitig mit diesen Veränderungen auseinandersetzen, um optimal vorbereitet zu sein.
Formerleichterungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz bringt erhebliche Erleichterungen bei den Aushangpflichten mit sich. Arbeitgeber müssen nun viele gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge nicht mehr in Papierform im Betrieb vornehmen. Stattdessen ist es ab dem 1. Januar 2025 erlaubt, die entsprechenden Informationen, wie etwa die Vorschriften zum Arbeitszeitgesetz und Jugendschutzgesetz, über digitale Information und betriebsübliche Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber diese Informationen beispielsweise im Intranet des Unternehmens zugänglich machen können, was eine deutliche Erleichterung im Arbeitsalltag darstellt. Ein physischer Aushang im Betrieb ist somit nicht mehr zwingend erforderlich, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Vereinfachte Versteuerung von Abfindungen durch das Wachstumschancengesetz
Auch das Wachstumschancengesetz bringt positive Neuerungen für Arbeitgeber. Insbesondere entfällt die Fünftel Regelung des § 34 Abs. 1 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren bei Abfindungszahlungen. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber die Abfindung nun regulär besteuern müssen. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, diese im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen. Diese Änderung stellt eine wesentliche Vereinfachung für Arbeitgeber dar. Bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen sollten Arbeitgeber dies im Hinblick auf die Versteuerung berücksichtigen.
Entgelttransparenzrichtlinie: Neue Pflichten ab 2026
Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU-Richtlinie 2023/970), die im Jahr 2026 in Kraft treten wird, bringt erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten mit sich. Ziel ist es, Lohndiskriminierung zu bekämpfen und für mehr Transparenz bei der Vergütung zu sorgen. Arbeitgeber sollten sich daher frühzeitig mit der Anpassung ihrer Vergütungssysteme auseinandersetzen und gegebenenfalls mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft neu verhandeln. Die Umsetzung dieser Richtlinie erfordert eine gründliche Vorbereitung, um rechtzeitig den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Erhöhungen bei Mindestlohn, Ausbildungsvergütung und Sozialabgaben
Zum 1. Januar 2025 ist der Mindestlohn auf EUR 12,82 pro Stunde gestiegen. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs auf EUR 556,00 monatlich. Die Mindestausbildungsvergütungen sind ebenfalls angehoben worden: Im ersten Lehrjahr beträgt sie nun mindestens EUR 682,00, im vierten Lehrjahr EUR 955,00. Zudem steigen die Bemessungsgrenzen für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf EUR 5.512,50 monatlich, während die Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung auf EUR 8.050,00 monatlich angepasst wird. Diese Erhöhungen bei den Sozialabgaben müssen von den Arbeitgebern berücksichtigt werden.
Fazit: Chance und Herausforderung für Arbeitgeber
Die Gesetzesänderungen 2025 stellen eine Mischung aus Bürokratieabbau und neuen Pflichten dar. Während die Entlastungen im Bereich der Aushangpflichten und bei der Versteuerung von Abfindungen begrüßt werden, dürfen Arbeitgeber die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Entgelttransparenz und den steigenden Kosten nicht außer Acht lassen. Es besteht deutlicher Handlungsbedarf, um sich auf diese Änderungen vorzubereiten und im Einklang mit den neuen Vorschriften zu handeln. Arbeitgeber sollten diese Veränderungen als Chance begreifen, um ihre Prozesse zu optimieren und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.