Ältere Arbeitnehmer

Älte­re Arbeit­neh­mer sind Beschäf­tig­te, die ein höhe­res Lebens­al­ter erreicht haben, meist ab einem Alter von 50 oder 55 Jah­ren. Sie ver­fü­gen in der Regel über umfang­rei­che Berufs­er­fah­rung und Fach­wis­sen, sehen sich jedoch oft beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen wie gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen oder Vor­ur­tei­len bei der Arbeits­platz­su­che gegen­über. Der Gesetz­ge­ber schützt älte­re Arbeit­neh­mer durch spe­zi­el­le Rege­lun­gen, etwa beim Kün­di­gungs­schutz oder der Arbeits­för­de­rung. Gleich­zei­tig wer­den Unter­neh­men ermu­tigt, alters­ge­rech­te Arbeits­be­din­gun­gen zu schaf­fen und das Poten­zi­al älte­rer Beschäf­tig­ter zu nut­zen.