Aktionärskommunikation

Aktio­närs­kom­mu­ni­ka­ti­on bezeich­net den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen einem Unter­neh­men und sei­nen Aktio­nä­ren. Ziel ist es, die Trans­pa­renz zu erhö­hen und das Ver­trau­en der Aktio­nä­re zu stär­ken. Dies umfasst regel­mä­ßi­ge Berich­te über die finan­zi­el­le Lage und Geschäfts­ent­wick­lung, wie Jah­res- und Quar­tals­be­rich­te, sowie Infor­ma­tio­nen über stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen und wesent­li­che Ereig­nis­se. Dar­über hin­aus beinhal­tet die Aktio­närs­kom­mu­ni­ka­ti­on die Orga­ni­sa­ti­on von Haupt­ver­samm­lun­gen und Inves­tor Rela­ti­ons-Akti­vi­tä­ten, bei denen Aktio­nä­re direkt Fra­gen stel­len und ihre Mei­nun­gen äußern kön­nen. Effek­ti­ve Aktio­närs­kom­mu­ni­ka­ti­on ist ent­schei­dend für die lang­fris­ti­ge Unter­stüt­zung und Zufrie­den­heit der Aktio­nä­re.

  • ARUG II: Neue Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men

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    ARUG II: Neue Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für bör­sen­no­tier­te Unter­neh­men

    Die Betei­li­gung von Aktio­nä­ren an Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der moder­nen Unter­neh­mens­füh­rung. Mit der Ein­füh­rung des ARUG II (Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­richt­li­nie) am 1. Janu­ar 2020 hat Deutsch­land wich­ti­ge Schrit­te unter­nom­men, um die Trans­pa­renz und Kon­trol­le von Aktio­nä­ren zu stär­ken. Die­ses Gesetz ist eine Ant­wort auf die euro­päi­sche Share­hol­der Rights Direc­ti­ve II…